Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert F*** (1.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und (2.) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Oktober 1985 in Wien (zu 1.) Christian S*** durch die Ankündigung, er werde ihm einen Kinnhaken versetzen, daß er die Stiegen hinunterfliege, sowie ihn, Helmut S*** und Karl K*** durch das Vorhalten eines geöffneten Klappmessers mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig K*** der Vergehen (A.) der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB sowie (B.1. bis 3.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Der auf § 281 Abs. 1 Z 5, 9 lit. a, 9 lit. b und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt bereits deswegen Berechtigung zu, weil die
Entscheidungsgründe: in Ansehung sämtlicher Fakten keinerlei Feststellungen zur subjektiven Tatseit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald W*** und Otto E*** des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs. 1 StGB., Otto E*** überdies des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge haben die Angeklagten in Graz vorsätzlich, und zwar 1./ Harald W*** und Otto E*** am 6.August 1985 im bewußten Zusammenwirken als unmittelbare Täter die Ulrike M*** mit Gewalt, nämlich durch Zerren an den Haaren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1954 geborene beschäftigungslose Josef B*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit a WaffenG schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hatte der Angeklagte in Steyr (zu Punkt 3 auch an anderen Orten) 1.) am 22.10.1985 den Alexand... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Das Vergehen der gefährlichen Drohung ist als Absichtsdelikt bereits vollendet, wenn eine Drohung, die objektiv die Eignung hat, einen Zustand der Furcht und Unruhe hervorzurufen, in einer darauf abzielenden Absicht dem Bedrohten zur Kenntnis gelangt, mag sie um den beabsichtigten Erfolg erreicht haben oder nicht. Entscheidungstexte 11 Os 135/85 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Oktober 1966 geborene, zur Tatzeit jugendliche Roman A schuldig erkannt, Ende August oder Anfang September 1984 in Gerasdorf am Steinfeld den Manfred B mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, durch gefährliche Drohung, nämlich durch Ankündigung von Schlägen, zur übergabe einer Stange Zigaretten zu nötigen versucht und hiedurch das Verbrechen der versuchten Erpressung nach § 15, 144 Abs ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in bezug auf das Faktum I. im zweiten Rechtszug ergangenen, auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden Erich A und Karl Heinz B (I.) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB sowie B überdies (II.2.a) des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und der Vergehen (II.1.) der Körperverletzung nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hans A und Günther A (nunmehr verehelichter B) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (A), Hans A überdies des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB (B), schuldig erkannt. Laut Punkt A des Schuldspruchs liegt den Angeklagten zur Last, am 7. März 1984 in Wien (bei der Haltestelle der Linie 60 in Wien 13, Kennedybrücke) im einverständlichen Zusammenwirken den Dr. Josef C (der zuvor w... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §107
Rechtssatz: Das Verlangen nach einem (dem Opfer) unmöglichen Verhalten kann unter dem Gesichtspunkt der Ernstlichkeit der Forderung die Tatbildlichkeit der Nötigung nach § 105 StGB ausschließen und (nur) jene der gefährlichen Drohung nach dem § 107 StGB begründen. Entscheidungstexte 13 Os 152/84 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 13 Os 152/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26.Dezember 1948 geborene Stefan A und der am 13.September 1953 geborene Thomas (Willy Paul) B des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs.1 Z.7 StGB. (A I), A überdies des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs.1 StGB. (A II 1), des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs.1 StGB. (A II 2), des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z.1 und 4 StGB. (A II 3), des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) Wilhelm Josef A 1.) des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der versuchten schweren Nötigung nach § 15, 105 (Abs 1), 106 Abs 1 Z 1 StGB und 2.) des Vergehens der Körperverletzung (als Bestimmungstäter gemäß § 12 zweiter Fall StGB) nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Lediglich den Schuldspruch wegen des bezeichneten Verbrechens bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 5 und 9 lit a d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas A neben einer anderen Straftat der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 3 StGB. und der Verleumdung nach § 297 StGB. sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in Wien I./ am 23.Juni 1982 1.) eine fremde bewegliche Sache in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich das Mop... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Werner A und Hubert B folgender in der Zeit von November 1982 bis 7.August 1983 in Innsbruck begangener Delikte schuldig erkannt, und zwar: I) Werner A des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB , II) Werner A und Hubert B des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB , III) Werner A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB , IV) Hubert B des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB , V) Werner A und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. Juni 1968 geborene Schüler Horst A (zu 1.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB und (zu 2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 21. April 1983 (also im Alter von 14 Jahren und 10 Monaten) auf dem Gelände des Sportplatzes in Dobermannsdorf den damals 11-jährigen Gerald B, der seine Sicht auf ein ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1941 geborene Kaufmann Horst A der Vergehen des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt II. des Urteilssatzes), der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt IV. des Urteilssatzes), der versuchten falschen... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Im Fall der Anwendung der gefährlichen Drohung zu einem anderen strafrechtlich verpönten Zweck als jenem, das Opfer in Furcht oder Unruhe zu versetzen, tritt § 107 StGB als subsidiäres Delikt (hier hinter das Tatbild der Nötigung) zurück. Entscheidungstexte 10 Os 160/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1983 10 Os 160/83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch umfassenden - Urteil wurde der am 20. November 1909 geborene Emmerich A (im zweiten Rechtsgang neuerlich) I./ des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und II./ des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er zu I./ in Wien mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, Nachgenannte durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Verbergen hinter dem... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Feber 1953 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Karl-Heinz A wurde des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB. (1) sowie der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (2) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. (3) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.August 1982 in Braunau am Inn die damals 15 3/4 Jahre alte Petra B (1) mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich durch Festhalten und Versetzen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Juli 1954 geborene Friedrich A des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I des Schuldspruches) und des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 zweiter Fall SuchtgiftG (Punkt II des Schuldspruches) schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, I./ am 6. August 1981 seinen damals 67- jährigen Großonkel Otto B mit Gewalt, nämlich durch Versetzen eines Stoßes, und durch Drohung mit einer Verletzung am Körper zur Hera... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1935 geborene Kellner Kurt A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287, 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Urteils hat er in Wien 1.) am 13. April 1982 sich fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt und in diesem Zustand... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Jänner 1928 geborene Polizeibeamte Josef A der Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB und der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 15, 12, zweite Alternative, und 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, in Wien I./ im September 1980 für die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäftes, nämlich die Entgegennahme, formelle Prüfung und Weiterleitung des von Branislav B gestel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Fritz A und Johann B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs. 1 StGB und des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Nacht zum 15. April 1981 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter 1. Ilse C mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich durch Würgen, sowie durch eine im Anschluß daran gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Le... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Gmunden von September bis einschließlich 8.Oktober 1981 Erna B mehrfach fernmündlich durch Drohungen mit dem Umbringen und am 9.Oktober 1981 durch die telephonische Mitteilung an Inspektor Karl C der städtischen Sicherheitswache Gmunden, er habe gerade seine ehemalige Freundin Erna B umgebracht, sowie im September 1981 die Genannte und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. Juni 1936 geborene, zuletzt beschäftigungslose Speditionsangestellte Hermann A der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen Oktober 1979 und 18. Mai 1981 Elfriede B (Punkt I 1 und 5 des Schuldspruches), Erna C (Punkt I 2), Ilse C (Punkt I 3) sowie Elisabeth (im Ersturteil irrig 'Elfriede') B (Punkt I 4) gefährlich ... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die begründete Besorgnis einer Sprengmittelexplosion in einem Gebäude in der Regel bei den sich in diesem Gebäude aufhaltenden Personen einen dem Begriff "Furcht und Unruhe" entsprechenden Seelenzustand bewirken wird. Entscheidungstexte 9 Os 153/80 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 9 Os 153/80 Veröff: EvBl 1982/29 S 7... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 7. November 1954 geborenen Fensterputzer Herbert A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung (im Zustand voller Berauschung) nach § 287 (§§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1; 105 Abs. 1; 15, 269 Abs. 1 StGB und § 36 Abs 1 lit a WaffG) schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte sich am 8. Oktober 1980 in Wien durch den Genuß von Alkohol fahrlässig in einen die Zurechn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Februar 1932 geborene Maurer Heinrich A unter anderem - und nur insoweit ficht er den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde an - des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 131 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.Februar 1980 in Salzburg dem Otto B durch Einbruch und Einsteigen Sachen im Gesamtwert von ca. 2.600 S, nämlich verschiedene Würste sowie Bargeld in der Höhe von ca. 250 S und ca. 200 DM, mit... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §107
Rechtssatz: Hat das Opfer die - hier mündlich geäußerte - Drohung nicht verstanden (gehört), so ist das Vergehen nach § 107 StGB beim Versuch geblieben. Entscheidungstexte 10 Os 171/80 Entscheidungstext OGH 11.11.1980 10 Os 171/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090801 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) Friedrich A (III.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB, begangen dadurch, daß er andere, und zwar (1.) am 4. August 1979 in Kremsbrücke Hermann C durch eine Drohung mit dem Abstechen und (2.) am 8. Dezember 1979 in Stainz Helga D durch eine mit den Worten 'Wenn ich herauskomme, zerfetze ich dir deine Larve' geäußerte Drohung mit einer erheblichen Verstümmelung, gefährlich bedrohte, um sie in F... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Eine (im Sinn des § 107 Abs 1 StGB tatbildliche) Drohung setzt nicht ein unmittelbares Einwirken auf den Bedrohten voraus, sie kann auch telefonisch oder mittelbar geäußert werden. Entscheidungstexte 9 Os 129/80 Entscheidungstext OGH 07.10.1980 9 Os 129/80 11 Os 110/86 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...