Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde Oliver David R***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er seinen Großvater mit den aus dem
Spruch: ersichtlichen Worten, wobei er zur Unterstreichung dieser Drohung dessen Gehstock erfaßte und in eine Ecke auf einen Blumenstock warf, mit Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtet... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Eine gefährliche Drohung im Sinn des § 74 Z 5 StGB setzt voraus, daß der Täter ein Übel ankündigt, auf dessen Eintritt er selbst (allenfalls über Dritte) Einfluß hat oder zu haben vorgibt. Versetzt der Täter dagegen sein Opfer bloß dadurch in Furcht und Unruhe, daß er (wahrheitswidrig) behauptet, ein Übel sei bereits eingetreten und verfolgt er darüber hinaus mit seiner Täuschung keine weiteren Ziele wie e... mehr lesen...
Norm: StGB §107 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 107 StGB Verweisungen: Zum Begriff gefährliche Drohung siehe bei § 74 Z 5 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102603 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH0002_000STG00107_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §107
Rechtssatz: Mangels Identität des angegriffenen Rechtsgutes kommt eine Konsumtion des Vergehens der gefährlichen Drohung durch das Verbrechen der Freiheitsentziehung nicht in Betracht. Wohl sind beide Tatbestände (§§ 107, 99 StGB) im selben (dritten) Abschnitt des besonderen Teiles des StGB pönalisiert, doch dient § 99 StGB speziell dem Schutz vor Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit, § 107 StGB dagegen allgemein dem... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Aus der (bloßen) objektiven Eignung eines Verhaltens als gefährliche Drohung kann (noch) nicht (in faktischer Hinsicht) auf einen bestimmten Vorsatz des Täters geschlossen werden. Entscheidungstexte 11 Os 37/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 11 Os 37/95 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: In aller Regel ist die Ankündigung eines Übels für den Fall der Nichterfüllung einer Voraussetzung, deren tatsächliche Verwirklichung den Beteiligten zu diesen Zeitpunkt schon bekannt ist, weder objektiv geeignet, dem Adressaten begründete Besorgnisse einzuflößen, noch läßt sie (insbesondere) auf die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) des Täters schließen, die Gegenseite in Furcht und Unruhe zu versetzen. Nur besond... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1952 geborene R***** W***** - im zweiten Rechtsgang erneut - (1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 erster Fall StGB und der Vergehen (2.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 erster Fall StGB, (3.) des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs. 1 erster Fall StGB und (4.) der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** der Verbrechen des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (Punkt I/1) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/2), des Diebstahls nach § 128 StGB (Punkt III/1) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (Punkt III/2) schuldig erkannt. Das Verbrechen des versuchten Raubes liegt ihm zur Last, weil er am 11.April 1... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter M*****, Erich G***** und Karl K***** mehrerer (teils im Zusammenwirken begangener) strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Darnach haben - M*****: (zu A. I. und B. II.) das Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB, (zu A. II., A. VI. und B. I.) "teils versucht das Vergehen und das Verbrechen der Nötigung" - gemeint: das Vergehen der versuchten Nötigung (A. II. 1. und A. VI.) sowie das Verbrechen der teils vollendeten (in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1939 geborene Walter F***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und 2 StGB, des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (II 1), des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB (II 2) und des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael H*** (3.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen (1. a) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB, (1. b) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (2.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Schwere Körperverletzung hat er zu verantworten, weil er am 9. Dezember 1989 in Innsbruck Ferdinand R*** durch Faustschlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Stefan E*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 StGB (Punkte 1. und 2. des Urteilssatzes) und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (Punkt 3. des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er jeweils am 30.September 1989 in Wien zu 1) und 2) Hermine G*** gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, und zwar durch die Äußerungen "Laß mich hinein, das ist meine Wohnung, ich rotte e... mehr lesen...
Norm: StGB §107 A2StGB §201 Abs2StGB idF StGNov 1989 §202
Rechtssatz: Gleichermaßen wie bei der Beurteilung der Eignung einer Drohung nach § 74 Z 5 StGB müssen auch bei der Beurteilung des Merkmals der Gewalt die besonderen Verhältnisse des Opfers berücksichtigt werden. Das Umringen einer Frau, die infolge erheblicher Alkohlisierung zu einer nennenswerten Gegenwehr unfähig ist, durch drei Mittäter ist demnach als Gewalt im Sinne des § 204 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Alois K*** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Verbrechens des (versuchten) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz am 19.März 1988 den Karl D*** durch die Äußerungen, er werde ihn "umlegen", "flachlegen" und "Was willst Du Sau von mir, ich steche Dich ab" gefährlich b... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Februar 1946 geborene beschäftigungslose Titus H*** wurde des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (A) sowie des Verbrechens des teils versuchten (C), teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4 und 129 Z. 1 StGB. (B) schuldig erkannt. Den Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung (A) ficht der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs. 1 Z. 5 a (der Sache nach teils auch Z. 5) sowie 9 lit. a und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) der am 24.September 1959 geborene Günther H*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB (Punkt C/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er (zu B/) am 30.November 1985 in St. Ulrich a.P. Lieselotte M*** durch Packen an den Armen am Körper mißhandelt und ihr dadurch fahrlässig eine Verletz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 4. Februar 1988, GZ 7 Vr 936/87-22, wurde der am 9.April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter S*** der Verbrechen des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (1/), der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB (2/) und der teils versuchten, teils vollendeten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1, § 15 StGB (3/), sowie des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.April 1969 geborene Hilfsarbeiter Werner A*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 sowie 15 StGB. (A X 1 bis 5, XII, XIII), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB. (D) und (richtig) des Vergehens der leichten Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB. (C), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB. (E), des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst M*** - im zweiten Rechtsgang - des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (1), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 StGB (2), des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (3) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (4) schuldig erkannt. Den Schuldspuch bekämpft der Angeklagte mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Jose Enrique M*** (zu I.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu II.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem - allein angefochtenen - Punkt I. des erstgerichtlichen Urteils liegt ihm zur Last, am 1.Dezember 1985 in Wiener Neustadt Heidemarie B*** durch die Äußerung "schau her, was ich da habe, jetzt bringe ich dich um", wobei er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.November 1969 geborene (demnach noch jugendliche) Christian S*** von der (in Richtung des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen) Anklage, er habe am 11. Oktober 1986 in Graz versucht, der Elfriede P*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe, indem er ihr ein Messer vorhielt, eine fremde bewegliche Sache, nämlich... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Das Wesen einer gefährlichen Drohung liegt in der Ankündigung eines bevorstehenden, also erst in der Zukunft eintretenden Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluß zu haben vorgibt. Die Absicht des Täters ist bei einer gefährlichen Drohung im Sinn des § 107 StGB stets auf die Erzeugung einer "Erwartungsangst" beim Bedrohten gerichtet. Die in Aussicht gestellte Zufügung muß keineswegs unmittelbar bevo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred S*** des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt I./ 1./ a/ des Urteilssatzes; wobei die rechtliche Annahme, dieses Delikt sei im Versuchsstadium verblieben, nach den hiezu getroffenen Urteilsfeststellungen offensichtlich verfehlt ist, was dem Angeklagten aber nicht zum Nachteil gereicht), ferner des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt I./ 1./ b/ des Ur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben anderen Angeklagten) der am 5.3.1948 geborene, keiner geregelten Beschäftigung nachgehende Kurt W*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit a und c WaffenG schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 15.November 1985 in Fußach in verabredeter Ve... mehr lesen...