Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Die zum Verbrechen nach dem § 99 StG (nunmehr § 107 StGB) verlangte Eignung der Drohung, Furcht und Unruhe hervorzurufen, kann dem in § 98 StG (nunmehr § 74 Z 5 StGB) bezeichneten Erfordernis, gegründete Besorgnisse einzuflößen, nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, sondern verlangt eine Ankündigung erheblicher Nachteile (vgl KH 790). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Bloß eingebildete Furcht des Bedrohten reicht zur Herstellung der Tatbestände nach § 98 lit b und 99 StG (nunmehr § 74 Z 5 StGB) nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 150/72 Entscheidungstext OGH 07.11.1972 12 Os 150/72 Veröff: EvBl 1973/95 S 213 11 Os 188/76 Entscheidungstext OGH 16.02.197... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Daß der Bedrohte die Drohung überhaupt jemals zur Kenntnis nimmt, ist nicht tatbestandswesentlich, wenn der Drohende nur beabsichtigt, daß seine Drohung dem Adressaten zur Kenntnis kommt (arg "mittelbar", "in der Absicht, um"). Entscheidungstexte 9 Os 119/69 Entscheidungstext OGH 13.10.1970 9 Os 119/69 10 Os 171/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §107
Rechtssatz: Reales Zusammentreffen der Delikte nach den §§ 93 und 99 StG (nunmehr §§ 99 und 107 StGB) möglich. Entscheidungstexte 11 Os 138/67 Entscheidungstext OGH 03.10.1967 11 Os 138/67 Veröff: EvBl 1968/245 S 401 = JBl 1968,629 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0093141 ... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Milieubedingte Unmutsäußerungen erfüllen nicht den Tatbestand der gefährlichen Drohung. Entscheidungstexte 11 Os 45/67 Entscheidungstext OGH 14.04.1967 11 Os 45/67 Veröff: EvBl 1968/99 S 161 10 Os 101/71 Entscheidungstext OGH 18.06.1971 10 Os 101/71 12 Os 168/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 DStGB §105 EStGB §107
Rechtssatz: Stellen die Drohung mit einer Körperverletzung und die dieser sofort folgende Ausführung eine Einheit dar, so ist die Tat nur dem Tatbestand der Körperverletzung zu unterstellen. Entscheidungstexte 10 Os 90/64 Entscheidungstext OGH 11.09.1964 10 Os 90/64 10 Os 126/67 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 DStGB §107StGB §202StGB §204
Rechtssatz: Gefährliche Drohungen und Einschränkung der persönlichen Freiheit, zum Zwecke der Nötigung zur Unzucht verübt, unterfallen nicht den §§ 93 und 99 (nunmehr §§ 99 und 107 StGB) sondern dem § 98 (nunmehr § 202 oder § 204 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 275/61 Entscheidungstext OGH 16.11.1961 9 Os 275/61 Veröff: SSt ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §107
Rechtssatz: Der Unterschied der Tatbestände des § 98 lit b und des § 99 StG nunmehr des § 105 StGB und des § 107 StGB) liegt nur in der Absicht, in der der Täter die Drohungen gebraucht. Die Feststellung, in welcher Absicht der Täter handelt, ist ebenso wie die Feststellung, welchen Sinn eine Äußerung hat, tatsächlicher Natur. Entscheidungstexte 8 Os 89/60 E... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107
Rechtssatz: Unter "Besorgnis" ist die Annahme zu verstehen, daß ein Ereignis bevorstehe, das mit der unangenehmen Vorausempfindung des aus dem Ereignis entspringenden Übels verbunden ist. Entscheidungstexte 7 Os 44/58 Entscheidungstext OGH 18.11.1958 7 Os 44/58 Veröff: EvBl 1959/63 S 105 10 Os 120/69 ... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Die Verantwortung des Täters, daß er die Drohung nur zum Scherz oder aus Spaß ausgesprochen hat, ist nicht schon an sich geeignet, die Ernstlichkeit einer von ihm geäußerten Drohung zu widerlegen, sondern nur ein Anlaß, zu prüfen, ob er in der Erwartung, daß der Bedrohte die Scherzhaftigkeit seiner Drohung alsbald erkenne, nur den Schein einer solchen erwecken wollte (Erpresserbrief eines Jugendlichen). ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §105 Abs1StGB §107
Rechtssatz: Für den Tatbestand nach § 99 StG (nunmehr § 107 StGB) ist es nicht begriffswesentlich, dass die bedrohte Person durch die Drohung wirklich in Furcht und Unruhe versetzt wurde, es ist nur die objektive Eignung der Drohung und die Absicht des Täters notwendig. Entscheidungstexte 2 Os 486/49 Entscheidungstext OGH 10.01.1950 2 Os 486/49 ... mehr lesen...
Norm: StGB §107
Rechtssatz: Bei einer Drohung gegen einen Abwesenden muss auch erwiesen sein, dass die Drohung nach der Absicht des Täters dem Bedrohten zur Kenntnis gelangen sollte oder der Täter zumindestens damit rechnen musste. Entscheidungstexte 3 Os 684/49 Entscheidungstext OGH 04.01.1950 3 Os 684/49 Veröff: SSt 21/4 10 Os 233/69 E... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 DStGB §107StGB §144
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der Tatbestände der Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Einschränkung der persönlichen Freiheit nach dem § 93 StG (nunmehr § 99 StGB), der Erpressung nach dem § 98 StG (Nötigung nach § 105 StGB bzw Erpressung nach § 144 StGB) und der gefährlichen Drohung nach dem § 99 StG (nunmehr § 107 StGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...