Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ewald Valentin H***** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (1), des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (2) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (3 und 4) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ewald Valentin H***** der Verbrechen des Mordes nach Paragraph 75, StGB (1), des versuchten Mordes nac... mehr lesen...
Norm: StGB §105StGB §144
Rechtssatz: Ein Betäubter (Bewußtloser) kann weder genötigt noch erpreßt werden, weil es an der hiefür wesentlichen willensgesteuerten Reaktion als Nötigungsziel gebricht. Entscheidungstexte 14 Os 71/96 Entscheidungstext OGH 10.12.1996 14 Os 71/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Als Begehungsmittel der Nötigung kommt jeder nicht ganz unerhebliche Krafteinsatz in Betracht, der unter Berücksichtigung der persönlichen Beschaffenheit des Opfers zur Überwindung des entgegenstehenden Widerstandes tauglich ist. Entscheidungstexte 14 Os 118/96 Entscheidungstext OGH 03.09.1996 14 Os 118/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obig... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A1
Rechtssatz: Als Erfolgsdelikt ist eine Nötigung dann vollendet, wenn der Genötigte zumindest begonnen hat, sich in der vom Täter geforderten Weise zu verhalten; strebt dieser eine Unterlassung an, so genügt zur Deliktsverwirklichung die Erreichung einer zumindest nicht ganz unerheblichen Verzögerung. Entscheidungstexte 12 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 14.12.199... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3
Rechtssatz: Als Begehungsmittel der Nötigung kommt auch eine nur mittelbar gefährliche Drohung in Betracht, sofern sich der zumindest bedingte Vorsatz des Täters auch darauf erstreckt, daß die in Abwesenheit des Opfers geäußerte Drohung dem Bedrohten zur Kenntnis gelangt. Entscheidungstexte 13 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 13 Os 104/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 EStGB §201 Abs2StGB §202StGB §203
Rechtssatz: Aus Sexualakte gerichtete Nötigungen sind in den §§ 201 ff StGB abschließend und unter Ausschluß des allgemeinen Tatbestandes der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB geregelt. Auch der von §§ 201, 202 StGB verdrängte Tatbestand der (leichten) Körperverletzung nach § 83 StGB lebt durch den Wegfall des Antrages der Verletzten nicht wieder auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §105
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit von Sitzdemonstrationen als Nötigung. Die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 I StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen verstößt gegen Art 103 II GG. RS U BVerfG (D) 1995/01/10 1 BvR 718/89 Veröff: NJW 1995,1141 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0104583 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §202 Abs1
Rechtssatz: Der spezielle Tatbestand der geschlechtlichen Nötigung (§ 202 Abs 1 StGB) geht dem allgemeinen Nötigungstatbestand (§ 105 StGB) vor. Denn die geschlechtliche Nötigung ist ein Sonderfall der Nötigung (und damit lex specialis) mit einer gegenüber dem Delikt nach § 105 Abs 1 StGB strengeren Strafdrohung. Entscheidungstexte 13 Os 132/94 Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3
Rechtssatz: Eine Drohung, die ohne ursächlichen Einfluß auf die Erfüllung des Täter-Verlangens durch das - hiezu ohnehin bereite - Opfer blieb, als bloßer Nötigungsversuch zu beurteilen. Entscheidungstexte 14 Os 79/94 Entscheidungstext OGH 26.07.1994 14 Os 79/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 EStGB §202
Rechtssatz: Geschlechtliche Nötigung und sonstige Nötigungsakte sind keine "typischen Begleittaten" einer - wenn auch qualifizierten (§ 99 Abs 2 zweiter Fall StGB) - Freiheitsverletzung; der Schuldspruch wegen der letztgenannten Straftat könnte für sich allein den gesamten Unrechtsgehalt des Täterverhaltens nicht erfassen. Entscheidungstexte 12 Os 32/9... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Gewalt ist der Einsatz nicht unerheblicher, unmittelbar oder mittelbar gegen eine Person gerichteter physischer Kraft oder mechanischer (bzw auch chemischer) Mittel zur Überwindung eines wirklichen oder auch nur erwarteten Widerstandes, ohne dass es unmittelbarer Handanlegung bedarf. Entscheidungstexte 12 Os 5/94 Entscheidungstext OGH 03.03.1994 12 Os 5... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Ob die vom Täter zur Überwindung eines wirklichen oder erwarteten Widerstandes eingesetzte physische Kraft nicht ganz unerheblich ist, ist eine vom Erstgericht zu lösende Tatfrage. Dabei entscheidet nicht allein der Erfolg, sondern das Maß der generellen Eignung, unter den gegebenen Umständen den fremden Willen zu beugen. Damit ist ein normativer Maßstab im Sinn einer von den Gesamtumständen der Tat und Verkehrsau... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3
Rechtssatz: Mag auch eine besondere Akzentuierung der Drohung durch eine spezifische Bewegung mit dem Messer oder durch verbale Drohungen unterblieben sein, so kam nach den hier aktuellen Begleitumständen der im bloßen Halten der Waffe gelegenen Drohgebärde (sinngemäß in Richtung einer Stichverletzung) durchaus die Eignung zu einer tatbestandsspezifisch nachhaltigen Beunruhigung des Opfers zu. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A1
Rechtssatz: Die Abnötigung der Erklärung, weiterhin die Freundin eines Mannes (hier sogar des einen Täters) zu sein und dessen Frau zu werden, betrifft keine gänzlich bedeutungslose Handlung und ist darum tatbildlich im Sinne des § 105 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 36/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1993 14 Os 36/93 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §142 E
Rechtssatz: Eine Nötigung, die darauf abzielt, das Opfer einer Vortat (Raub) zur Unterlassung der Anzeige oder der Verständigung der Polizei zu zwingen, ist keine straflose Nachtat; und zwar auch dann, wenn sie dazu bestimmt war, dem Räuber die Flucht zu ermöglichen und ihn im Besitz der Beute zu erhalten, weil zusätzlich die freie Willensentschließung und Willensbestätigung des beraubten Opfers angegriffen und dadu... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3
Rechtssatz: Im Fall einer Nötigung durch Drohung im Wege einer Mittelsperson hängt die Strafbarkeit des Tatversuchs nicht davon ab, ob die bedrohte Person von der gegen sie gerichteten Drohung Kenntnis erhielt. Entscheidungstexte 11 Os 12/92 Entscheidungstext OGH 03.03.1992 11 Os 12/92 European Case Law Identi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.August 1955 geborene Heinz M***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB (II.), des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (III.), des Verbrechens der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 (ergänze: Z 1) StGB (IV.), des Vergehens des... mehr lesen...
Norm: StGB §105 FStPO §86
Rechtssatz: Nötigung zur Unterlassung einer Anzeigeerstattung: Zur Erstattung einer Strafanzeige berechtigt schon ein nach Meinung des Anzeigers bestehender Verdacht, daß jemand eine strafbare Handlung begangen oder versucht hat, und zwar unabhängig davon, ob die Anzeige letztlich zum Erfolg, also zum angestrebten Einschreiten der Behörde geführt hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...