RS OGH 1991/3/20 13Os13/91

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Norm

StGB §105 F
StPO §86

Rechtssatz

Nötigung zur Unterlassung einer Anzeigeerstattung: Zur Erstattung einer Strafanzeige berechtigt schon ein nach Meinung des Anzeigers bestehender Verdacht, daß jemand eine strafbare Handlung begangen oder versucht hat, und zwar unabhängig davon, ob die Anzeige letztlich zum Erfolg, also zum angestrebten Einschreiten der Behörde geführt hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093545

Dokumentnummer

JJR_19910320_OGH0002_0130OS00013_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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