Norm: StGB §15 C2StGB §105 A
Rechtssatz: Es liegt bloß versuchte Nötigung vor, wenn der vom Täter angestrebte Effekt zwar eintritt, dies aber nicht ursächlich auf das eingesetzte Nötigungsmittel zurückzuführen ist (sondern auf eine von dritter Seite - wenn auch gewaltsam herbeigeführte - Unterbrechung einer zuvor intakten Telefonverbindung) und sich der Genötigte noch nicht so zu verhalten begonnen hat, wie es der Täter will. ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Gewalt gegen Sachen reicht als Nötigungsmittel des § 105 Abs 1 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 9 Os 59/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 9 Os 59/87 Veröff: EvBl 1988/36 S 215 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0093541 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Kellner Robert P***, der 26-jährige Billeteur Ernst R*** und der 21-jährige beschäftigungslose Christian M*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt B), der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, Robert P*** teils in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 ... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Jänner 1984 ereignete sich gegen 23 Uhr im 11. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung der Straßenzüge Am Kanal - Weichseltalweg und einer unbenannten Straße hinter dem Zentralfriedhof ein Verkehrsunfall, an dem der Polizeibeamte Günther K*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen BP 3.618 und der Erstbeklagte als (unberechtigter) Lenker eines KKW der Zweitbeklagten (Ford Taunus, ohne Kennzeichen) beteiligt waren. Der Erstbeklagte, der von dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhold J*** der Verbrechen (zu I. A. 3.) der schweren Nötigung nach §§ 1o5 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu II.) der (teils vollendeten, teils versuchten) Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1, 15 StGB sowie der Vergehen (zu I. A. 1., 2. und 4., B.) der (teils vollendeten, teils versuchten) Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 15 StGB und (zu III.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I. Roswitha L*** tei... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A1
Rechtssatz: Vollendete Nötigung erfordert, daß der Täter sein Ziel, einen anderen zu einem Verhalten zu zwingen, auch tatsächlich erreicht hat. Dabei genügt es zwar im allgemeinen, daß der Genötigte infolge der Gewaltanwendung oder der gefährlichen Drohung begonnen hat, sich in der vom Täter gewünschten Weise zu verhalten. Ist das Ziel des Täters allerdings die Erzwingung einer Unterlassung, dann kann der Erfolgseintritt nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.November 1969 geborene (demnach noch jugendliche) Christian S*** von der (in Richtung des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen) Anklage, er habe am 11. Oktober 1986 in Graz versucht, der Elfriede P*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe, indem er ihr ein Messer vorhielt, eine fremde bewegliche Sache, nämlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 9.November 1963 geborene Otto K*** I./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB, II./ des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, III./ des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 StGB, IV./ des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB, V./ des Verbrechens der schweren Erp... mehr lesen...
Gründe: Ernst K*** wurde des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB. und des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Dezember 1985 in St. Pölten den am 29. Juni 1972 geborenen, demnach unmündigen Günther G*** dazu zu verleiten getrachtet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, nämlich ein Präservativ über sein Glied zu ziehen, um sich geschlechtlich zu erreg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde der 38-jährige Raimund Hermann L*** des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB (A/2), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 1 StGB (A/3/a), des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (A/3/b) sowie (in zwei Fällen) des Verbrechens der schweren Nötigung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D*** (anklagekonform) des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt A.) und des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs. 1 StGB (Punkt C.) sowie (in Erledigung der im
Spruch: umschriebenen Anklage wegen versuchter Erpressung) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt B.) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in Wien (zu A.) am 29.Oktober 1984 Christian F*** dadurch... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.März 1962 geborene Angeklagte Alexander K*** wurde zu Punkt I des Urteilssatzes des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB., zu Punkt II des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB. und zu Punkt III des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in Klagenfurt (I) am 5.Juni 1985 Maria S*** durch mehrere wuchtige... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Juni 1953 geborene Ernst S*** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (1) und des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 18.Jänner 1986 in Andorf seine Lebensgefährtin Waltraud L*** durch Faustschläge und Fußtritte vorsätzlich verletzt (Schwellungen am
Kopf: und am Oberkörper, Blutunterlaufungen am linken Ohr und Brustkorbprellungen: 1) und durch gefährliche Bedr... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §105 FStGB §202
Rechtssatz: Das mehrmalige "Schneiden" der Fahrlinie eines von den drei Angeklagten verfolgten Personenkraftwagens mit einem Kraftfahrzeug, Abdrängen in den Straßengraben, Zerren an den versperrten Wagentüren und vergebliche Bemühungen, die Scheiben einzuschlagen, um zunächst den Lenker niederzuschlagen und anschließend dessen Begleiterin zu "vergewaltigen", kann mangels deliktsspezif... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 30-jährige Heinz H***, der 19-jährige Zeljko K*** und der nunmehr 22-jährige Peter H*** (zu I./1) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 StGB, (zu I./2) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB und (zu II.) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Angeklagten am 30.September 1984 i... mehr lesen...
Norm: StGB §99 Abs1 AStGB §105 D
Rechtssatz: "Gefangenhalten" im Sinn des § 99 Abs 1 StGB ist die - ernstliche und gewichtige - Behinderung einer Person am Verlassen eines umgrenzten Raumes. Wer sich etwa durch Rufen oder Springen aus einem ebenerdig gelegenen Fenster befreien kann, wird ebensowenig "gefangengehalten" wie derjenige, der über einen Schlüssel zur abgeschlossenen Eingangstür verfügt. Hat das Opfer eine solche Möglichkeit, den Raum... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2
Rechtssatz: Fortdauernde Wirkung des vorangegangen gewalttätigen Vorgehens (Hinweis auf 10 Os 152/84). Entscheidungstexte 10 Os 148/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 10 Os 148/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093706 Dokumentnummer JJR_19851210_OGH0002... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urtei wurde Gerhard H*** des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 Z 1 StGB [zu ergänzen: § 83 Abs. 1 StGB (als Grundtatbestand; vgl. Leukauf-Steininger 2 , RN 1 zu § 83 StGB)] (Punkt A I des Urteilssatzes), sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (A II a bis c), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (A III a, b), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB (B), der Frei... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §142 DStGB §144
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den als spezielle Nötigungsdelikte konstruierten Vermögensdelikten der Erpressung und des Raubes, die auf unrechtmäßige Bereicherung des Täters oder eines Dritten und damit verbundene Vermögensschädigung des Opfers abstellen, liegt das Vergehen der Nötigung als strafbare Handlung gegen die (Willensfreiheit) Freiheit auch dann vor, wenn der Täter rechtswidrig (vgl § 105 Abs 2 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne des Anklagevorwurfes gestellten Hauptfragen A/ und B/ in Richtung des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. uneingeschränkt und einstimmig bejaht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in bezug auf das Faktum I. im zweiten Rechtszug ergangenen, auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden Erich A und Karl Heinz B (I.) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB sowie B überdies (II.2.a) des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und der Vergehen (II.1.) der Körperverletzung nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. Juni 1967 geborene (demnach zur Tatzeit noch jugendliche) Heinz A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8.Jänner 1985 in Graz den Kriminalbeamten (Bezirksinspektor) der Bundespolizeidirektion Graz Franz B durch die Äußerung 'ich hau dir eine in die Goschn', wobei er ihm die Fäuste vor das Gesicht hielt, mit einer Verletzung am Körper gefährlich bedrohte, um ihn in Furcht und Un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 40-jährige Gerhard A des Verbrechens der (teils vollendeten, teils versuchten) schweren Nötigung nach § 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB (zu ergänzen: und § 15 StGB) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz (A) in der Nacht zum 9.April 1984 versucht, Willibald B durch gefährliche Drohung, und zwar durch die öußerung, er möge aus der Wohnung der Gabriele C kommen, sonst sei er bald 'hin', sowie durch die Ankündigung, bei der Firma ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Milutin A des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt A/), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (Punkt B/), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (Punkt /C) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit a WaffenG (Punkt /D) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 21.April 1984 in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.September 1938 geborene Chemielaborant Peter A des Verbrechens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB (1.), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (2.) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB (3.) schuldig erkannt, weil er in einem mit der nachgemachten Unterschrift seines Bewährungshelfers Ottokar B gefertigten Schreiben an das Bezirkspolizeikommiss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 19-jährige Hubert A und der 25-jährige Herold Siegfried B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 28.Februar 1984 in Ebensee in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß sie den Rudolf C festhielten, ihn anschließend zu Boden stießen, mit den Händen auf ihn einschlugen und mit den Füßen gegen seinen Körper ... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.August 1961 geborene Johann A wurde des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Er hat in Graz im Mai oder Juni 1983 im bewußten Zusammenwirken mit Walter B mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Wolfgang C mit der Drohung, A sei ein Jugendpolizist und werde D anzeigen, wenn er kein Geld bringe, zur übergabe zunächst einer Barschaft von 4.000 S und sodann einer Stahlkassette mit Münzen im Wert... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §105 F
Rechtssatz: Für die Frage der absoluten Untauglichkeit des Versuchs kommt es nur darauf an, ob die Deliktsvollendung, also im Fall der Nötigung die Herbeiführung des erzwungenen faktischen Verhaltens wegen Untauglichkeit (des Subjekts, des Objekts oder) der Handlung des Täters geradezu unmöglich ist oder nicht, nicht aber darauf, ob und welche Rechtsfolgen das abgenötigte Verhalten des Opfers herbeizuführen vermag. ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §107
Rechtssatz: Das Verlangen nach einem (dem Opfer) unmöglichen Verhalten kann unter dem Gesichtspunkt der Ernstlichkeit der Forderung die Tatbildlichkeit der Nötigung nach § 105 StGB ausschließen und (nur) jene der gefährlichen Drohung nach dem § 107 StGB begründen. Entscheidungstexte 13 Os 152/84 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 13 Os 152/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26.Dezember 1948 geborene Stefan A und der am 13.September 1953 geborene Thomas (Willy Paul) B des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs.1 Z.7 StGB. (A I), A überdies des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs.1 StGB. (A II 1), des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs.1 StGB. (A II 2), des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.1 Z.1 und 4 StGB. (A II 3), des V... mehr lesen...