RS OGH 1993/4/27 14Os36/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1993
beobachten
merken

Norm

StGB §105 A1

Rechtssatz

Die Abnötigung der Erklärung, weiterhin die Freundin eines Mannes (hier sogar des einen Täters) zu sein und dessen Frau zu werden, betrifft keine gänzlich bedeutungslose Handlung und ist darum tatbildlich im Sinne des § 105 StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093327

Dokumentnummer

JJR_19930427_OGH0002_0140OS00036_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten