Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria H***** des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 18.Oktober 1989 in L***** der Verkäuferin Maria S***** durch nicht erhebliche Gewaltanwendung gegen ihre Person eine Flasche Weinbrand im Wert von 165 S mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung wegnahm. Dieses Urteil ficht die Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit. a und b StPO gestützt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ***** Peter S***** des Vergehens nach § 287 Abs. 1 (§§ 15, 127) StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde gemäß § 19 SGG das Strafverfahren bezüglich des ebenfalls unter Anklage gestellten Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG eingestellt und gemäß § 16 Abs. 3 SGG beim Angeklagten vorgefundenes Cannabisharz (0,49 Gramm) eingezogen. Weiters wurde vom Widerruf der bedingten Entlassung abgesehen. Nach dem Urteilss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3StGB §105 E
Rechtssatz: Im Fall einer gleichzeitigen (oder der Androhung unmittelbar nachfolgenden) Zufügung eines mit Nötigungsvorsatz angedrohten Übels kommt (anders als bei der sofortigen Vollziehung einer gefährlichen Drohung im Sinne des § 107 StGB) eine Straflosigkeit der betreffenden Drohung infolge ihrer über die Übelsverwirklichung hinausgehende Zielsetzung nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael H*** (3.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen (1. a) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB, (1. b) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (2.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Schwere Körperverletzung hat er zu verantworten, weil er am 9. Dezember 1989 in Innsbruck Ferdinand R*** durch Faustschlä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein angeblicher Widerspruch zwischen einer Feststellung und der rechtlichen Beurteilung kann schon begrifflich nicht den Nichtigkeitsgrund eines mit sich selbst im Widerspruch stehenden Urteils im Sinn des § 477 Abs. 1 Z 9 (§ 503 Z 1) ZPO bilden, weil damit nur der Widerspruch im Urteilsspruch selbst gemeint ist. Der von der klagenden Partei behauptete Nichtigkeitsgrund - die Ausführungen beziehen sich im übrigen ni... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Franz F*** unter anderem des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt E./1.) schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Februar 1990 in Zeltweg Walter S*** durch Versetzen mehrerer Ohrfeigen und Fußtritte sowie durch Würgen am Körper verletzt, wobei die Tat Prellungen und Abschürfungen im Gesicht des Genannten zur Folge hatte. Nur dieses Urteilsfaktum wird von der Staatsanwaltschaft m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Juni 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Albert T*** des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 StGB (Punkt I/ des Urteilssatzes), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (Punkte II/1/a/-d/ und II/2 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (Punkt III/1/ des Ur... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §105 DStGB §142 D
Rechtssatz: Tätern, die mit dem Vorsatz handeln, daß die weggenommene oder abgenötigte Sache (hier: Fahrrad) nur vorübergehend gebraucht wird, liegt nicht Raub, sondern Nötigung zur Last. Entscheidungstexte 11 Os 2/90 Entscheidungstext OGH 21.02.1990 11 Os 2/90 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten, nämlich der am 18.Juni 1972 geborene Klaus M***, der am 3.September 1971 geborene Andreas J*** und der am 28.Dezember 1972 geborene Alfred S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach dem § 142 Abs. 2 und dem § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchten sie am 15.Mai 1989 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (§ 12 StGB) dem (damals 13-jährigen) Wolfgang S*** durch Drohung mit gegenwär... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 5.Februar 1946 geborene Betriebsschlosser Maximilian T*** der Verbrechen der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB (1) und des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 zweiter Fall StGB (2) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (3) schuldig erkannt. Darnach hat er 1. am 31.Oktober 1988 in Linz sich des Inspektors Erich G*** ohne dessen Einwill... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §28 CaStGB §75StGB §105 E
Rechtssatz: Zur Annahme einer Konsumtion der Vortat ist jedenfalls vorauszusetzen, daß sich diese gegen dasselbe Rechtsgut richtet wie die Haupttat. Eine gegen dieselben Tatopfer gerichtete Nötigung trifft demnach mit einem unmittelbar darauffolgenden Mord (Mordversuch) in echter Konkurrenz zusammen. Entscheidungstexte 15 Os 142/89 Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Rudolf B*** der Verbrechen (A 1 und 2) des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und (B) der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB sowie (C) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.Dezember 1988 in (deutlicher: im Gemeindegebiet von) St. Valentin (zu A) Ingeborg K*** und Karl S*** vorsätzlich zu töten versucht, indem er, um sie a... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §201 nFStGB §202 aF
Rechtssatz: Gefährliche Drohungen und Gewaltakte im Zuge einer noch nicht vollendeten Nötigung zum Beischlaf, die dazu dienen, das Tatopfer davon abzuhalten, fremde Hilfe herbeizuholen, sohin Mittel zur Begehung des Primärdelikts sind, gegen als straflose Vortaten in der Haupttat auf. Sie stellen bei einem auf die Durchführung eines Geschlechtsverkehrs gerichteten Täterwillen in der Regel auf dessen Dur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Jänner 1961 geborene Staplerfahrer Franz R*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB aF (I) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.November 1988 in Deutschfeistritz und Peggau versucht, I. Personen weiblichen Geschlechts mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen, und zwar 1.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem von ihm angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Johann S*** der Vergehen (I.) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, (II.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und (III.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das zuerst angeführte Vergehen liegt ihm zur Last, weil er am 19. August 1988 in Laa an der Thaya Adolf T*** und Franz A*** dadurch, daß er (1.) T*** vom Eingang der Spielhalle ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.April 1965 geborene Kraftfahrer Hans Walter A*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (aF) und § 15 StGB (1 a und b) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1988 in Graz und Kalsdorf 1. außer dem Fall der Notzucht eine Person weiblichen Geschlechtes teils durch Gewalt, teils durch gefährlic... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2StGB §201 Abs2StGB idF StGNov 1989 §202
Rechtssatz: 1. "Gewalt" als Mittel der Nötigung verlangt keine körperliche Berührung von Täter und Opfer. 2. Umringen einer Person so, daß sie sich nicht von der Stelle bewegen kann, ist "Gewalt". Entscheidungstexte 13 Os 75/89 Entscheidungstext OGH 17.08.1989 13 Os 75/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Mai 1972 geborene Fleischhauerlehrling Werner E*** wurde des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Oktober 1988 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den Mitangeklagten Hans Dieter K*** und Markus K*** die damals 28-jährige Taxilenkerin Barbara B*** dadurch, daß er und die beiden Mittäter sie umringten, ihr einen Schlag versetzten und gemeinsam an der Brust und am Geschlechtsteil abgriffen, m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred R*** - im zweiten Rechtsgang - des Vergehens des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt, weil er am 17.Juni 1988 in Mairist 1. den Eintritt in die Wohnstätte der Barbara S*** und der Heike M*** mit Gewalt erzwang, indem er das am Fenster befindliche Maschengitter wegriß und in ihr Zimmer einstieg; so... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A2StGB aF §203StGB aF §204
Rechtssatz: Zur Frage der Gewaltausübung durch Einsatz von Hypnose. Entscheidungstexte 12 Os 17/89 Entscheidungstext OGH 29.06.1989 12 Os 17/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093693 Im RIS seit 15.06.1997 Zulet... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 E
Rechtssatz: Weder ist § 99 StGB gegenüber § 105 StGB schlechthin subsidiär, noch trifft dies auf das Delikt der Nötigung gegenüber dem der Freiheitsentziehung zu. Allerdings kann in Fällen, in denen der Freiheitsentzug zugleich Mittel zur Begehung eines anderen Delikts ist, § 99 StGB unter dem Gesichtspunkt der Konsumtion (Freiheitsentziehung als "typische Begleittat") zurücktreten. Geht aber der Eingriff in die pers... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1957 geborene ägyptische Staatsangehörige Mohamed Abd el Latif Abo EL M*** der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (Punkt 1./ des Urteilssatzes) und der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er im einverständlichen Zusammenwirken mit den zugleich abgeurteilten Mittätern Reda Mousstafa Mahmoud S***, Housam Elden Abdel Aziz Ahmed EL B*** und Adel Taha Abde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter L*** 1./ des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB und 2./ des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 6.April 1988 in Klagenfurt die 45-jährige Magdalena R*** (zu 1./) mit Gewalt gegen ihre Person und durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, nämlich dadurch, daß er ihr zwei Faust... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §203
Rechtssatz: Nötigungshandlungen, die der Verwirklichung einer von einem einheitlichen Tatvorsatz getragenen Tat vorangehen und bezwecken, die Verübung eines Unzuchtsdeliktes zu ermöglichen oder zu erleichtern, stellen lediglich Teilakte des nachfolgenden Deliktes dar, denen zufolge Konsumation die selbständige Strafbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 11 Os 73/88... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 4. Februar 1988, GZ 7 Vr 936/87-22, wurde der am 9.April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter S*** der Verbrechen des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (1/), der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB (2/) und der teils versuchten, teils vollendeten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1, § 15 StGB (3/), sowie des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §105 F
Rechtssatz: Selbst eine nötigende Einflußnahme auf den Willen eines anderen zur Begehung einer strafbaren Handlung vermag daran, daß der Genötigte diesfalls den Tatbestand auf der objektiven und auf der subjektiven Tatseite verwirklicht, nicht zu ändern; lediglich dann, wenn eine derartige Nötigung bei letzterem zum Vorliegen der Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands (§ 10 Abs 1 StGB) führt, erlangt sie somi... mehr lesen...
Gründe: A. Mit den (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteilen (a) vom 6.August 1987 und (b) vom 18. August 1987 wurden Rudolf H***, Stefanie B*** und Richard L*** des - vom Erstgenannten zum Teil als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB sowie von beiden Letztgenannten als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB - begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Wien und Vösendorf (b) Rudolf H... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Oktober 1946 geborene Karl L*** ist des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. (1) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1, letzter Fall (gemeint: erster Deliktsfall, höherer Strafsatz - EvBl 1982 Nr. 198, LSK. 1984/129, 13 Os 155/84, 13 Os 127/85, 13 Os 84/87, 13 Os 6/88 u.a.m.) StGB. (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Wien vom 21.Juni bis 11.Juli 1987 unter Ausnützung einer Gelegenheit, die dur... mehr lesen...
Norm: StGB §16 BStGB §105 F
Rechtssatz: Zum Rücktritt von einem beendeten Nötigungsversuch bedarf es jedenfalls einer Ausschaltung der betreffenden Übelsankündigung durch den Täter. Entscheidungstexte 15 Os 75/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 15 Os 75/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0090253... mehr lesen...