RS OGH 1992/3/3 11Os12/92

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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Norm

StGB §105 A3

Rechtssatz

Im Fall einer Nötigung durch Drohung im Wege einer Mittelsperson hängt die Strafbarkeit des Tatversuchs nicht davon ab, ob die bedrohte Person von der gegen sie gerichteten Drohung Kenntnis erhielt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093709

Dokumentnummer

JJR_19920303_OGH0002_0110OS00012_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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