Norm
StGB §105 A3Rechtssatz
Im Fall einer Nötigung durch Drohung im Wege einer Mittelsperson hängt die Strafbarkeit des Tatversuchs nicht davon ab, ob die bedrohte Person von der gegen sie gerichteten Drohung Kenntnis erhielt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093709Dokumentnummer
JJR_19920303_OGH0002_0110OS00012_9200000_001