Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer ersuchten mit Antrag vom 8. Juli 1992 um Ausstellung einer Bescheinigung (Negativbescheinigung), daß die (den Gegenstand eines Kaufvertrages bildenden) Grundstücke Nr. 928, 947, 948 und 949/2, 964 und 965/1, GB Fußach, nicht unter die Bestimmungen des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977, idF LGBl. 63/1987, (im folgenden kurz: Vlbg. GVG), fallen, da es sich um keine land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke iS des §1 Ab... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: Vlbg GVG §1 Abs1 lita
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung. Die belangte Behörde hat schlüssig dargelegt, wie sie - auch hinsichtlich der gesamten kaufgegenständlichen Liegenschaft (hinsichtlich derer eine etappenweise Aufschü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Mit Antrag vom 14. März 1991 ersuchten H, B und D A (alle österreichische Staatsbürger) um die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke Nr. 1835/1 und 1835/2 (H A), der Grundstücke Nr. 1827/3, 1827/2, 1831/8 (B A), sowie der Grundstücke Nr. 1827/4, 1839/2 und 1839/1 (D A), alle KG Vandans; sie hätten diese Grundstücke mit Vertrag vom 20. Dezember 1990 von R B gekauft. Die (Vorarlberger) Grundverkehrs-Landeskom... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktVlbg GVG §1 Abs1 litaVlbg GVG §1 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs
infolge Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit hinsichtlich
der Frage des Vorliegens eines land- oder forstwirtschaftlichen
Grundstücks im Sinne d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin veräußerte mit Kaufvertrag vom 26. bzw. 31. Juli 1991 an den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer das Grundstück Nr. 69, Baufläche, in EZ 37, KG Schlagen, im Ausmaß von 637 m2, auf dem sich ein ehemals als Gasthaus genutztes Gebäude sowie ein dazugehöriger Parkplatz befinden. Die Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden wies mit Bescheid vom 28. Februar 1992 den von sämtlichen Vertragsparteien gestellten Antrag auf bescheidm... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Oö GVG 1975 §1 Abs1Oö GVG 1975 §1 Abs4
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein
Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrages betreffend
ein nicht der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung gewidmetes
Grundstück und durch die Zurüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, welche aufgrund der ihr nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz erteilten Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung befugt ist; ihre Aktien stehen in schweizerischem Besitz. Mit Kaufvertrag vom 4. Februar 1991 erwarb sie eine Liegenschaft in der Innenstadt von Innsbruck, auf der sich ein Zinshaus befindet, dessen Wohn- und Geschäftsräume langfristig vermietet sind. Diesem Rechtserwer... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art15 Abs1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §1 Abs1 Z2 litbTir GVG 1983 §4 Abs2Tir GVG 1983 §4 Abs2 litaVersicherungsaufsichtsG §77
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Agrargemeinschaft "B Wald- und Weidegemeinschaft" (die Erstbeschwerdeführerin) veräußerte mit Kaufvertrag an W S (den Zweitbeschwerdeführer) aus der Liegenschaft in EZ 13 KG Schwarzenbach, Gerichtsbezirk 57021 Mittersill, die Bauflächen Nr. 2/1 im Ausmaß von 59 m2 und Nr. 2/2 im Ausmaß von 77 m2 sowie das Grundstück Nr. 26 im Ausmaß von 3.320 m2 samt den darauf bestehenden Gebäuden (Bauernhaus und Stallgebäude). Die Grundverkehrskommission für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer (österreichische Staatsbürger) suchten mit Antrag vom 20. Juni 1991 um die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb der Grundstücke Nr. 133/1, 134, 135 und 133/3, GB Nenzing, mit einem Gesamtausmaß von 1873 m2 an. Der Grundverkehrssenat des Landes Vorarlberg versagte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Juli 1992 gemäß §5 Abs1 und §7 Abs1 des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977, idF LGBl. 63/19... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienSbg GVG 1986 §1 Abs1Sbg GVG 1986 §4 Z4AVG §45 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Kaufvertrages wegen Bildung einer Enklave im rein forstwirtschaftlich
genutzten Gebiet; keine Bedenken gegen §1 Abs1... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienVlbg GVG §1 Abs1 litaVlbg GVG §5 Abs1Vlbg GVG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs zum Zwecke des Wohnbaues in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 28. August 1979 erwarb die (damals) 77-jährige O G von ihrem Enkel um S 750.000,-- eine Eigentumswohnung in Reith bei Kitzbühel. Noch am selben Tage verfügte sie, daß die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige, diese Eigentumswohnung als Vermächtnis erhalten solle; seit Ende des Jahres 1979 benützte die Beschwerdeführerin die Wohnung als Zweitwohnsitz. Nach Annahme des Legates der am 21. Dezember 1989 verstorbenen O G beant... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienTir GVG 1983 §1 Abs1 Z2Tir GVG 1983 §3 Abs1 litaTir GVG 1983 §13AVG §7AVG §38AußStrG §178
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin veräußerte an den Zweit- und den Drittbeschwerdeführer die Liegenschaft in EZ 37, KG Schlagen, bestehend aus einem Gebäude, in dem ein Gasthaus untergebracht war, sowie aus einem Parkplatz und land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen im Gesamtausmaß von ungefähr 1,5 ha um den Preis von 1,520.000 S. Die Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden versagte der vorgesehenen Übertragung des Eigentums unter Berufung auf §4 Abs1 u... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2Oö GVG 1975 §1 Abs1Oö GVG 1975 §1 Abs3Oö GVG 1975 §4 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs mangels Selbstbewirtschaftung wegen zu großer
räumlicher Entfernung Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 1./6. April 1981 veräußerte R K aus der Liegenschaft EZ 91 I KG Nikolsdorf die Gp 1144 LN im Ausmaß von 41.876 m2 an R, P sowie E G. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Nikolsdorf vom 29. September 1981 wurde diesem Rechtserwerb die Zustimmung versagt, weil das in Rede stehende Grundstück im Rahmen eines Landwirtschaftsbetriebes bewirtschaftet werde. Im Falle der Zustimmung zum beabsichtigten Rechtserwerb würde das Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 15. Jänner 1990 erwarb R S von J S einen ideellen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 96 KG Scharnitz, bestehend aus dem Grundstück Nr. 746 im Ausmaß von 16117 m2 und dem Grundstück Nr. 747 im Ausmaß von 7395 m2. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Scharnitz vom 18. Dezember 1990 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §4 Abs1 sowie §6 Abs1 litc des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienTir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §5 Z4Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbes wegen Entziehen eines Grundstückes aus der
landwirtschaftlichen Nutzung ohne wichtig... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die
grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbes
eines nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstückes
Rechtssatz: Für den Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist österreichische Staatsbürgerin und ua. Eigentümerin des streitgegenständlichen, laut dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Ellmau als Baugebiet (Wohngebiet) gewidmeten Grundstückes im Ausmaß 1.000 m2. Der im Jahre 1943 geborene Zweitbeschwerdeführer ist Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika. Mit "Mietvertrag" vom 11. Oktober 1989 vermietete die Erstbeschwerdeführerin dem Zweitbeschwerdeführer das genannte Gru... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, BGBl 192/1931 ArtI Abs2 und Abs3Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z2Tir GVG 1983 §3 Abs1 litgTir GVG 1983 §18
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums durch
die bescheidmäßige Feststellung der Erforderlichkeit ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schenkungsvertrag vom 4. November 1988 schenkte und übergab der Erstbeschwerdeführer seinem Sohn - dem Zweitbeschwerdeführer - zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von ca. 35 ha aus dem Gutsbestand seines geschlossenen Hofes in U. Diese Grundstücke stehen mit einer größeren Schotter- und Sandabbaufläche in Zusammenhang. Nach - forstbehördlich bewilligten - Rodungen (Rodungsbewilligungen der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck aus den Jahren 1968, 1976 und 19... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §2 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die bescheidmäßige Feststellung der Erforderlichkeit einer
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für den Erwerb eines teils noch
bestockten, teils dem vorübergehenden Schotter- und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Leutasch vom 20. Dezember 1989, Zl. 6-23/35, wurde festgestellt, daß das im Eigentum der Beschwerdeführer - beide sind deutsche Staatsangehörige - stehende, mit Vertrag vom 30. Juni bzw. 6. Juli 1989 an ein in Innsbruck ansässiges Ehepaar österreichischer Staatsbürgerschaft je zur Hälfte verkaufte Grundstück den Bestimmungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 18. Okt... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art83 Abs2StGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbTir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §2 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die bescheidmäßige Feststellung der Erforderlichkeit einer
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung für den Erwerb eines
Waldgrundstücks; Defin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer (österreichische Staatsbürger) beantragten am 10. Jänner 1990 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung zum Erwerb des 1710 m2 großen Grundstückes Nr. 1542/2 KG Lustenau, zum Kaufpreis von S 2,736.000,--. Die (Vorarlberger) Grundverkehrs-Landeskommission versagte mit Bescheid vom 23. März 1990 gemäß §5 Abs1 des (Vorarlberger) Grundverkehrsgesetzes, LGBl. 18/1977, idF der Novelle LGBl. 63/1987, (Vlbg. GVG) die begehrte Genehmigung. Die ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Vlbg GVG §1 Abs1 litaVlbg GVG §1 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über die
grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Liegenschaftserwerbs
hinsichtlich eines nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücks Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Teilungsvertrag vom 7. Juli 1987 vereinbarten K H und M F die Auflösung des Miteigentums an der Liegenschaft EZ 710 II KG Götzens durch den Erwerb von Alleineigentum, und zwar an der Gp. 935/2 durch K H und der Gp. 935/1 durch M F. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Götzens bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 15. Dezember 1987 wurde die beantragte Genehmigung der Teilung und Eigentumsübertragung an den genannten Grundstücken gem... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2StGG Art5Tir GVG 1983 §1 Abs1 Z1Tir GVG 1983 §4 Abs1Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc
Leitsatz: Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde zur Entscheidung über die
grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines Realteilungsvertrages
bezüglich landwirtschaftlicher Grundstücke; kein Entzug des
gesetzlichen Richters; keine denkunmögliche Versagung der
grundve... mehr lesen...