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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
Vlbg GVG §1 Abs1 litaRechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung.
Die belangte Behörde hat schlüssig dargelegt, wie sie - auch hinsichtlich der gesamten kaufgegenständlichen Liegenschaft (hinsichtlich derer eine etappenweise Aufschüttung zu erfolgen hat) - zu dem Ergebnis kam, daß es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke handelt. Bei der Beurteilung dieser Frage ist die Art der Widmung der Grundstücke ebenso von untergeordneter Bedeutung wie die Frage, ob die tatsächliche (landwirtschaftliche) Nutzung in effizienter und sinnvoller Art und Weise erfolgt.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftlichesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1534.1993Dokumentnummer
JFR_10068870_93B01534_01