RS Vfgh 1993/11/30 B1534/93

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

Vlbg GVG §1 Abs1 lita

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Antrags auf Ausstellung einer Negativbestätigung.

Die belangte Behörde hat schlüssig dargelegt, wie sie - auch hinsichtlich der gesamten kaufgegenständlichen Liegenschaft (hinsichtlich derer eine etappenweise Aufschüttung zu erfolgen hat) - zu dem Ergebnis kam, daß es sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke handelt. Bei der Beurteilung dieser Frage ist die Art der Widmung der Grundstücke ebenso von untergeordneter Bedeutung wie die Frage, ob die tatsächliche (landwirtschaftliche) Nutzung in effizienter und sinnvoller Art und Weise erfolgt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B1534.1993

Dokumentnummer

JFR_10068870_93B01534_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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