Norm: AnfO §8EO §378 A
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeit der Forderung des Anfechtungsgläubiger ist nicht Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anfechtungsanspruches. Entscheidungstexte 6 Ob 551/91 Entscheidungstext OGH 25.04.1991 6 Ob 551/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrechtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 9. 2. 1988 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 1,847.047,65 S sA zu verurteilen, und zwar die Erstbeklagte bei Exekution in den Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 125, Grundbuch L*****, die Zweitbeklagte bei Exekution in die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch L*****, und den Drittbeklagten bei Exekution in den Hälfteanteil an den Liegenschaften EZ ***** und *****, jeweils Grundbuch L*****. Fr... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Dem Anfechtungsgegner stehen im Anfechtungsprozess auch die Einwendungen zu, die der Schuldner nicht mehr erheben könnte, so, dass die vollstreckbare Forderung schon im Zeitpunkt der Schaffung des Exekutionstitels nicht zu Recht bestand (ausdrückliche Ablehnung von JBl 1956,647). Entscheidungstexte 1 Ob 694/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 694/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei stand gegen Karl A***, den Ehegatten der Gegnerin der gefährdeten Partei, eine vollstreckbare Forderung von 400.000 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26. April 1973, 37 d Cg 96/73 zu, die noch mit 370.000 S sA aushaftet. Am 2.Juni 1987 schlossen Karl A*** und die Gegnerin der gefährdeten Partei beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 1 Cg 10/87 einen Vergleich, worin sich Karl A*** zur Zahlung eines Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Begehren, die Vornahme der dem Beklagten als Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren E 18/81 des Erstgerichtes bewilligten Räumung der Liegenschaft EZ 62, KG Reinbach sei - mit Ausnahme bestimmter, näher bezeichneter, nicht landwirtschaftlich genutzter Grundstücke - unzulässig, weil er auf Grund eines am 1. Juli 1981 mit seiner Mutter Theresia L***, der Verpflichteten im genannten Exekutionsverfahren, abgeschlossenen Pachtvertrages Päc... mehr lesen...
Norm: AnfO §8EO §35 Ag
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist materiell vom Bestand der primären Forderung des anfechtenden Gläubigers gegen den ursprünglichen Schuldner abhängig. Wird daher die Schuld dieses Hauptschuldners erst nach Entstehung eines Exekutionstitels über einen Anfechtungsanspruch getilgt, so erlischt nicht nur die Hauptverbindlichkeit, sondern auch der Anfechtungsanspruch, und dem Anfechtungsgegner steht die Klage nach § 35 ... mehr lesen...
Begründung: Friedrich M***, früherer persönlich haftender Gesellschafter der früheren OHG (welche in eine KG umgewandelt wurde) M*** & Co (später wurde die M*** & M*** Gesellschaft mbH persönlich haftende Gesellschafterin), schenkte der Klägerin, seiner Lebensgefährtin, die Liegenschaft EZ 488 Grundbuch Kritzendorf. Er schuldete der beklagten Partei auf Grund zweier Wechselzahlungsaufträge 3,940.000 S sA. Unter Berufung auf diese Forderung begehrte die beklagte Partei mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Gattin des Beklagten, Gertraud D***, sind eheliche Töchter der Ehegatten Ing. Hans und Maria M***. Der Vater, Ing. Hans M***, erwarb aus eigenen Mitteln im Jahre 1965 die Liegenschaft EZ 2451 KG Graz-Webling, ließ jedoch auf Grund des Kaufvertrages vom 10. August 1965 seine Tochter Gertraud D*** als bücherliche Eigentümerin einverleiben. Auf Grund einer Vereinbarung vom 3. Jänner 1975 zwischen den Ehegatten Josef und Gertraud D*** wurde auf dieser ... mehr lesen...
Begründung: Für den Beklagten ist aufgrund des Schenkungsvertrages vom 3. Jänner 1984 das Eigentumsrecht an der Liegenschaft EZ 163 KG Gatschen, Gerichtsbezirk Irdning, bestehend aus den Parzellen 19/1 Wiese und 19/3 Wiese hinsichtlich der 646/100.000 bei top. I 13 und 60/100.000 bei top. II G 4 einverleibt und ersichtlich gemacht, daß bei allen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum mit diesen Anteilen untrennbar verbunden ist. Aufgrund dieses Schenkungsvertrages wurden zuguns... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §8EO §37 F
Rechtssatz: Zulässigkeit der Anfechtungseinrede des betreibenden Gläubigers bei Exszindierungsklagen des Erwerbers einer vom Schuldner angeblich anfechtbar veräußerten Sache. Entscheidungstexte 3 Ob 132/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 3 Ob 132/85 SZ 59/37 11 Os 24/96 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Mit erstgerichtlichem Beschluß vom 27. August 1984, 3 a E 5213/84-1, wurde der Beklagten auf Grund des erstgerichtlichen Versäumungsurteils vom 13. Juni 1984, 5 C 317/84, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 1,500.000,- s.A. gegen Gert B***, den Ehemann der Klägerin, die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame der Jachtwerft Ernst K***, Fussach, Hafen, befindlichen Motorjacht V 7222 und V 7242, zugelassen bei der BH Br... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §6AnfO §7AnfO §8AnfO §12AnfO §13
Rechtssatz: Exekutionshandlungen Dritter zur Durchsetzung fällig gewordener und laufend fällig werdender Unterhaltsansprüche durch Pfändung und Überweisung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis des Unterhaltsschuldners können wegen in Kollusion mit diesem geschaffener und aufrechterhaltener Exekutionstitel mit dem Begehren auf Duldung der Befriedigung des klagenden Gläubigers aus künftig f... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §364c D3KO §2KO §27KO §46AnfO §1AnfO §8
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung als rechtsgestaltende Tatsache wirkt für die Zukunft und erzeugt keine Rückwirkungen. Dieser Grundsatz erfährt durch die gesetzliche Regelung gewiße Ausnahmen, zu denen unter anderem der Eintritt der Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners aus der Zeit vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen gehört. Verfahrensrechtlich er... mehr lesen...
Im August 1974 haben die Eheleute H und M W auf den damals noch im Eigentum der M L stehenden, aber bereits der M W geschenkten Liegenschaften X und Y mit dem Bau eines Hauses begonnen, obwohl ihnen außer dem monatlichen Dienstbezug des Mannes von 1100 DM bis 1200 DM und dem Karenzgeld der Frau keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung standen. Im Herbst 1974 war der Rohbau des Hauses vollendet. Kurz nach Baubeginn waren die Eheleute schon nicht mehr in der Lage, Forderungen de... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §8
Rechtssatz: Die Befriedigungsuntauglichkeit ist vom Anfechtungsgegner zu beweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 765/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 765/79 8 Ob 523/87 Entscheidungstext OGH 06.05.1987 8 Ob 523/87 Veröff: ÖBA 1987,838 1 Ob 671/87 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §8
Rechtssatz: Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des § 8 AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte. Entscheidungstexte 7 Ob 765/79 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Das Gesetz versagt eine Anfechtungsklage, wenn gegen den ursprünglichen Schuldner oder Mitverpflichteten noch Befriedigungsmöglichkeiten bestehen, sobald diese aber verschlossen sind, bleibt es dem Gläubiger überlassen, welche Wege er zu seiner Befriedigung beschreitet. Entscheidungstexte 7 Ob 765/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 765/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547AnfO §8
Rechtssatz: Der Gläubiger verfügt auch dann über einen für seine Anfechtungsbefugnis tauglichen Titel, wenn dieser erst nach dem Tode des Schuldners vollstreckbar geworden ist. Der Schuldner ist in einem solchen Fall bis zur Einantwortung seines Nachlasses an die Erben in vermögensrechtlicher Hinsicht als fortlebend zu betrachten (547 ABGB, EvBl 1960/268 S 141). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: 1.) Der Gläubiger ist nicht genötigt, voraussichtlich aussichtslose Exekutionen zu führen, nur um die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit nachzuweisen. 2.) Für die Anfechtung genügt es, wenn der Gläubiger durch sie wenigstens teilweise eine Befriedigung seiner Forderung erreichen kann (SZ 35/35, SZ 32/56 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 516/76 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AnfO §8AnfO §10EO §231EO §234
Rechtssatz: Der Ersteher ist nicht zur Geltendmachung eines Anfechtungsanspruches berechtigt, da die Anfechtungsbefugnis, wie sich aus § 8 AnfO ergibt, nur zugunsten von Geldforderungen besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 3 Ob 45/88 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AnfO §1AnfO §8
Rechtssatz: Die Anfechtung auf Grund der AnfO setzt eine Geldforderung voraus. Sogenannte Individualansprüche, also Ansprüche auf Leistung bestimmter Sachen oder auf Abgabe einer Willenserklärung oder auf ein persönliches Tun oder Unterlassen gewähren dem Gläubiger nicht die Befugnis zur Anfechtung von Rechtshandlungen seines Schuldners. RG vom 11.07.1940, VIII 588/39; Veröff: DREvBl 1940/327 Entscheid... mehr lesen...
Norm: AnfO §8AnfO §14
Rechtssatz: Ist durch die anfechtbare Rechtshandlung eine Sache an den Anfechtungsgegner veräußert worden, so kann der Gläubiger nicht die Übergabe der Sache fordern; die regelmäßige Naturalleistung des Anfechtungsgegners besteht darin, dass er dem Gläubiger zur Hereinbringung seiner Geldforderung die Exekution auf die Sache gestattet, als ob die Sache vom Schuldner nicht veräußert worden wäre. Entschei... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens handlungsfähig und verfügungsfähig und bedarf nur zur Vornahme von Geschäften, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, der Zustimmung des Ausgleichsverwalters. Aber selbst solche Rechtshandlungen sind nur den Gläubigern gegenüber unwirksam, wenn der Dritte wusste oder wissen musste, dass sie über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen... mehr lesen...
Norm: AnfO §8ZPO §6
Rechtssatz: Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ändert an der Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit des Ausgleichsschuldners nichts. Entscheidungstexte 4 Ob 518/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 4 Ob 518/74 1 Ob 229/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 1 Ob 229/75 Beisatz: Auch eine tatsächliche Entziehung de... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Unter einem befriedigungstauglichen Vermögen kann nur ein der Exekution augenblicklich unterziehbares Vermögen verstanden werden. Der Gläubiger, der voraussichtlich nicht ganz durch Exekution befriedigt werden kann, braucht die Exekution nicht vorzunehmen, sondern kann anfechten. Entscheidungstexte 5 Ob 30/62 Entscheidungstext OGH 15.03.1962 5 Ob 30/62 Ve... mehr lesen...
Norm: AnfO §8
Rechtssatz: Anfechtungsbefugnis, wenn die Lohnpfändung nicht in absehbarer Zeit zu Befriedigung führt. Entscheidungstexte 3 Ob 614/55 Entscheidungstext OGH 11.01.1956 3 Ob 614/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0050295 Dokumentnummer JJR_19560111_OGH0002_0030OB006... mehr lesen...