RS OGH 1979/10/18 7Ob765/79

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Veröffentlicht am 18.10.1979
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Norm

AnfO §1
AnfO §8

Rechtssatz

Die Anfechtungsklage hat nur insoferne subsidiären Charakter, als sie nur unter der Voraussetzung des § 8 AnfO erhoben werden kann. Der subsidiäre Charakter hängt aber nicht davon ab, daß etwa unter anderem sachlichen Gesichtspunkten gegen den Anfechtungsgegner ein selbständiger Anspruch erhoben werden könnte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 765/79
    Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 765/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0050537

Dokumentnummer

JJR_19791018_OGH0002_0070OB00765_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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