1 Mit Disziplinarerkenntnis vom 30. Juli 2021 erkannte die Disziplinarkommission für die Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde, nun erstrevisionswerbende Partei) die 1958 geborene und als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien stehende Mitbeteiligte schuldig, A. im Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2020 wiederholt mündliche und schriftliche Weisungen nicht befolgt zu haben und sich beharrlich ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/04 Schulzeit70/06 Schulunterricht71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen80/02 Forstrecht
Norm: COVID-19-SchulV 2020/21 AnlACOVID-19-SchulV 2020/21 §35COVID-19-SchulV 2020/21 §4a LDG 1984 §29 Abs1 LDG 1984 §29 Abs2 LDG 1984 §30 Abs1 LDG 1984 §70 LDG 1984 §71 Abs1 LDG 1984 §71 Abs2SchOG 1962 §2SchUG 1986 §17 Abs1 VwGG §42 Abs2 Z1 LDG 1984 § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §30 Abs1 LDG 1984 §70 LDG 1984 §71 Abs1 LDG 1984 §95 Abs2 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg LDG 1984 § 30 heute LDG 1984 § 30 gültig ab 01.09.1984 LDG 1984 § 70 heute ... mehr lesen...
1 Der 1960 geborene Revisionswerber stand bis zu der hier gegenständlichen Entlassung als Direktor einer Berufsschule in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. 2 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis sprach das Landesverwaltungsgericht Burgenland den Revisionswerber schuldig, er habe (1.) im November 2015 den Schulsekretär der Berufsschule angewiesen, bei der Gemeinde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70LDG 1984 §70 Abs1 Z4LDG 1984 §71LDG 1984 §71 Abs1StGB §27StGB §32 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Während nach § 32 Abs. 1 StGB Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters ist, ist nach § 71 Abs. 1 LDG 1984 das Maß für die Höhe der (Disziplinar-)Strafe die Schwere der Dienstpflichtverletzung. Auch wenn das Stra... mehr lesen...
Der im Jahr 1959 geborene Beschwerdeführer war bis zu seiner mit dem Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Stadtschulrat für Wien vom 8. September 2011 ausgesprochenen Entlassung als Berufsschuloberlehrer (BOL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien und als Lehrer an der Berufsschule für L (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) in Wien tätig. Mit dem angeführten Bescheid war der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt word... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §71 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/09/0144 E 17. Dezember 2013 RS 6 Stammrechtssatz Die Strafbemessung ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber im § 71 LDG 1984 festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Als Erm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am Montag, den 29. Juni 2009 um ca. 15.30 Uhr während der Nachmittagsbetreuung in der Bibliothek der M-Hauptschule in S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), den Schüler M... mehr lesen...
Die im Jahre 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Ihre Dienststelle war bis zum Ausspruch der Entlassung die Kooperative Mittelschule Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission - Senat für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen beim Stadtschulrat für Wien vom 16. Jänner 2006 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 95 Abs. 1 LDG schuldig erkannt, sie habe 1. im Schulj... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §48 Abs1 impl;BDG 1979 §51 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §35 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0182 E 28. Juli 2000 RS 5
(Hier Zusatz: Das erklärt auch, warum der Gesetzgeber in § 35 Abs.
2 LDG 1984 u.a. bei Verweigerung der zumutbaren Mitwirkung an
einer ärztlichen Unte... mehr lesen...
Der im Jahre 1959 geborene Beschwerdeführer steht als Sonderschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine letzte Dienststelle war die Sonderschule X. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat Y - Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen vom 14. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Herr SOL H. S. ist schuldig. Er ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs2 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §94a Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 2 LDG 1984 sind die Disziplinarbehörden ledi... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §32;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z2;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Die Bf hat die Jahresabrechnung für ein Schuljahr hinsichtlich ihrer Mehrdienstleistungen (MDL) für einen Monat nicht korrekt vorgenommen. Sie begehrte ihre eigenen MDL rechtswidrig und ist für die Geltendmachung und Verrechnung dieser MDL selbst verantwortlich. Der "falsche Eintrag" der MDL hätte auffalle... mehr lesen...
Der 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle war (zuletzt) die Volksschule W. Er wurde (zunächst am 17. Juli 2000 von der Dienstbehörde und danach) mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Salzburger Landesregierung vom 24. August 2000 vom Dienst suspendiert. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 1. März 2001, GZ 40 Vr 1595/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;StGB §27;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass das Strafgericht bei der Strafbemessung die Frage des Amtsverlustes gemäß § 27 StGB zu prüfen, diesen jedoch nicht ausgesprochen hatte, zeigt keine Rechtswidrigkeit der Disziplinarstrafe der Entlassung auf (vgl. d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0107 E 18. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, GZ. 38 Vr 669/93, 38 Hv 14/93, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, GZ. 9 Bs 242/93, wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz (in der Folge: SGG), teilweise i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;StGB §12;
Rechtssatz: Ist aufgrund der Vertrauensverwirkung die Weiterbeschäftigung des Landeslehrers als Beamter unzumutbar, dann k... mehr lesen...
Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war an der Hauptschule in K tätig. Mit (seit 23. Juli 1998 rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 9. Dezember 1997, GZ 37 Vr, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;
Rechtssatz: Ein Lehrer, der seine besondere Vertrauensstellung als Erzieher und Pädagoge gegenüber den ihm anvertrauten Personen - für die er besondere Verantwortung trägt - missbraucht, um sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist als Lehrer untragbar, weil durch derartige Straf... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass eine günstige Zukunftsprognose für den Landeslehrer den eingetretenen Vertrauensverlust nicht aufheben kann und auch das für die Zeit nach Begehung der Straftaten geltend gemachte Wohlverhalten des Landeslehrers nicht geeignet ist, die eingetretene Untragbar... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, geboren 1958, steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule K. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Mai 1993, 38 Vr X, 38 Hv Y, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 23. August 1993, 9 Bs Z, wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, das Verbrechen nach § 12 Abs. 1 Suchtgiftgesetz, teilweise in der Form des § 12, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Für generalpräventive Erwägungen reicht schon die bloße Möglichkeit der Begehung von gleichartigen Straftaten durch andere Landeslehrer aus; der Zweck der Generalprävention kommt nicht nur dann in Betracht, wenn andere jenes Verhalten, von welchem sie durch die Strafe abgehalten werden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §87 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Auch wenn § 71 Abs. 1 zweiter Satz LDG 1984 als Zweck der Disziplinarstrafe ausdrücklich die Spezialprävention in den Vordergrund stellt, schließt die im ersten Satz dieser Bestimmung verwendete Formulierung, das Maß für die Höhe der Strafe habe die Schwere der Die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;StGB §32 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn die Disziplinarstrafe der Entlassung nicht der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, so handelt es sich dabei doch um eine Strafe. Die Frage, ob durch die Ve... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...