RS Vwgh 2004/10/28 2003/09/0057

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Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;
BDG 1979 §93 Abs1 impl;
LDG 1984 §70 Abs1 Z4;
LDG 1984 §71 Abs1;

Rechtssatz

Unterschriftenlisten von Eltern, welche für den Verbleib des Landeslehrers im Schuldienst sprechen, besitzen für die Beurteilung der Rechtsfrage, welches Strafmittel im konkreten Fall zur Anwendung zu gelangen hat, keine Relevanz, weil diese für die ausschließlich nach der Schwere der begangenen Verfehlung zu beurteilende Frage der Untragbarkeit nicht aussagekräftig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090057.X02

Im RIS seit

04.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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