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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LDG 1984 §70 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das Vorbringen, dass das Strafgericht bei der Strafbemessung die Frage des Amtsverlustes gemäß § 27 StGB zu prüfen, diesen jedoch nicht ausgesprochen hatte, zeigt keine Rechtswidrigkeit der Disziplinarstrafe der Entlassung auf (vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Juli 2002, Zl. 99/09/0107).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090006.X01Im RIS seit
30.06.2005