Der Beschwerdeführer erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einem Gärtnereibetrieb. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2002 beantragte er Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 in Höhe von EUR 124.995,90. In einem Begleitschreiben findet sich folgende Anmerkung: "Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich bei einem Gewächshaus nicht um Gebäude sondern um eine Betriebsvorrichtung (BMF 31.7.2003, 5426/26/2003). Für das Gewächshaus gelten nicht die AfA-... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §51 Abs1;EStG 1988 §108e Abs2;
Rechtssatz: Aus § 1 Abs 2 BewG ergibt sich, dass die Bestimmungen des zweiten Teiles des BewG für die Investitionszuwachsprämie nicht anwendbar sind. Die aus § 51 Abs 1 BewG abgeleitete Unterscheidung zwischen Gebäude (Grundvermögen) und "Betriebsvorrichtungen" (siehe zu diesem Begriff K... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß näher genannten Bestimmungen des Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetzes 1978, LGBl für Wien Nr. 2 (KKG), "in der jeweils geltenden Fassung", in Verbindung mit der Kanalgebührenordnung Abwassergebühr und gemäß näher genannten Bestimmungen des Gesetzes über die Einhebung von Umweltabgaben auf Wasser, Abwasser und Müll (Umweltabgabengesetz - UAG), LGBl. für Wien Nr. 43/1989, "in der jewe... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §51 Abs1;GrStG §1 Abs1;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §11 Abs1;
Rechtssatz: Für die Abgabepflicht nach dem Wr Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz 1978 (KKG) (und nunmehr auch nach dem Wr Umweltabgabengesetz) ist entscheidend, dass nach § 51 Abs. 1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 5. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführerin Abwassergebühr und Umweltabgabe auf Abwasser für die Jahre 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 sowie für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 11. März 1997 vorgeschrieben. Dabei wurde für die Verrechnungszeiträume 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1995, 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Jänner 1997 bis 11. März 1997 die Umweltabgabe auf Abwasser mit jeweils S 0,-- bemessen. Weiters wurde die für di... mehr lesen...
Index: L36009 Sonstige Landes- und Gemeindeabgaben WienL37149 Umweltabgabe WienL37169 Kanalabgabe WienL81509 Umweltschutz WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrStG §1 Abs1;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §11 Abs1;UmweltAbgG Wr 1989 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0191 E 18. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Ausgehend vom Grundbesit... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob von der Beschwerdeführerin, die mehrere Textilhandelsgeschäfte betreibt, in den gemieteten Geschäftslokalen durchgeführte Investitionen zu den einzelnen Bewertungsstichtagen mit deren Teilwerten (zum 1. Jänner 1990 rund S 20 Mio., 1. Jänner 1991 rund S 35 Mio., 1. Jänner 1992 rund S 26 Mio. und 1. Jänner 1993 rund S 67 Mio.) bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens anzusetzen sind. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11 Abs1;BewG 1955 §18 Abs2;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §53;BewG 1955 §57 Abs1;
Rechtssatz: Der Einwand, Investitionen in ein als Mietobjekt dienendes Gebäude würden bei der Bewertung des Grundvermögens des Gebäudes erfaßt, verkennt die Unterschiedlichkeit der Wirtschaftsgüter, welche durch die getätigten Investitionen eine Wertsteigerung erfahren (können): Während es für... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Mit dem an die Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 29. April 1987 stellte das Finanzamt den Einheitswert zum 1. Jänner 1987 für eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens fest. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, Erhebungen des Finanzamtes hätten ergeben, daß die Gebäudeteile links und rechts der Einfahrt Kainreith 22 ("Wohngebäude I bis III") nic... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundflächen ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem nicht verpachteten Gebäude und dem verpachteten Betrieb unterbrochen (Hinweis E 27.11.1969, 669/68). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §30 Abs2 Z3;BewG 1955 §31 Abs1;BewG 1955 §33 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs2;
Rechtssatz: Bei jenen Grundflächen, die sich die Eigentümer zurückbehalten haben, die also nicht dem Betriebspächter zur Nutzung überlassen sind, darf die AbgBeh davon ausgehen, daß sie nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Derartiges trifft ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Juni 1984 erwarben der Beschwerdeführer Fritz P. und Oskar P. von der N. KG je zur Hälfte eine Liegenschaft im Ausmaß von 13.276 m2 um den Kaufpreis von S 1,725.880,--. Die daraufhin erfolgte Vorschreibung von Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 7. September 1984 erwuchs in Rechtskraft. Im Zuge einer bei der P. GmbH - deren Geschäftsführer die Erwerber Fritz und Oskar P. sind - in den Jahren 1990 und 1991 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ein ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: In verschiedenen Abgabenrechtsgebieten besteht Übereinstimmung über den Begriff der Betriebsanlage und der dazugehörigen Maschinen und Vorrichtungen aller Art (Hinweis E 15.11.1972, 1756/71, VwSlg 4454 F/1972; E 30.1.1978, 2060/77; E 12.3.1981, 15... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören" findet sich in verschiedenen Abgabengesetzen. Er diente der Abgrenzung verschiedener Realsteuern, insbesondere zwischen Grundsteuer und seinerzeitig... mehr lesen...
Die miteinander verheirateten Beschwerdeführer betreiben gemeinsam eine Land- und Forstwirtschaft. Die Beschwerdeführerin betreibt allein einen Gewerbebetrieb (Jugendheim). Ab dem Jahr 1980 begannen die Beschwerdeführer ein sich in der Nähe des Jugendheimes befindliches, bis dahin von ihnen nur zur Heugewinnung und zu Weidezwecken genutztes Grundstück (Dauergrünland) im Ausmaß von 5.238 m2 zu einem Fußballplatz umzubauen, wobei die dabei angefallenen Kosten für Planierung und Begr... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich unter anderem folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer sind Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und haben mit Dienstbarkeitsverträgen einer Gesellschaft das Recht eingeräumt, Teile ihres Grundbesitzes für die Ausübung des Golf- und Tennissportes zu benützen und darauf die erforderlichen Anlagen zu errichten, zu erhalten und zu betreiben. Im Zusammenhang mit der Planung des Projektes war es zur Klärung der bewe... mehr lesen...
Rechtssatz: Sportanlagen (hier: Fußballplatz), die nur zeitweise zur Heugewinnung und zu Weidezwecken verwendet werden, dienen nach der überwiegenden Zweckbestimmung und der Verkehrsauffassung nicht einem landwirtschaftlichen Hauptzweck und gehören daher nicht zum landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern zum Grundvermögen (Hinweis E 1988/01/25 86/15/0141, VwSlg 6285 F/1988; E 1983/04/08 82/17/0157). Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §115;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0187
93/15/0188
Rechtssatz: Ausführung zur Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Verfahren betreffend die Bewertung e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0187
93/15/0188 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/14 91/15/0158 1
(hier: Golfplatz) Stammrechtssatz Sportanlagen (hier: Fußballplatz), die nur zeitweis... mehr lesen...
Dem beschwerdeführenden Kleingartenverein (Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1989 "für die in Wien, B-Gasse befindliche Liegenschaft" für den Verrechungszeitraum 1. April 1984 bis 21. Oktober 1988 die Abwassergebühr in der Höhe von insgesamt S 135.771,-- vorgeschrieben. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , daß lt. Mitteilung der MA 30 - Kanalisation auf obiger Liegenschaft im Februar 1984 (Parzelle 3 Gruppe H) ein Anschluß an das... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;GrStG §1 Abs1;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §11 Abs1;
Rechtssatz: Ausgehend vom Grundbesitz (§ 11 Abs 1 Wr Kanalräumungs- und KanalgebührenG) darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß gemäß § 51 Abs 1 letzter Satz BewG jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein selbstä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der beiden als getrennte wirtschaftliche Einheiten bewerteten Liegenschaften EZ nnnn KG Innere Stadt (Wien 1, X-Straße yy) und EZ mmmm KG Innere Stadt (Wien 1, Y-Straße xx). Am 27. April 1984 schlossen die Beschwerdeführer mit Dr. S, (in der Folge als Mieter bezeichnet) folgendes "Übereinkommen", dessen für den Beschwerdefall wesentliche Bestimmungen wörtlich lauten: "I. Gegenstand der Vereinbarung ist der gesamte Dachboden der Objekte EZ. mmmm ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113
Rechtssatz: Das festgebaute Haus auf einem Grundstück ist dessen unselbständiger Bestandteil (Hinweis E 6.12.1990, 90/16/0155, 0165). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113
Rechtssatz: Ein Gebäude mit mehrgeschoßigem Dachaufbau ist nach der Anschauung des Verkehrs insgesamt als ein einheitliches Gebäude und damit als wirtschaftliche Einheit anzusehen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §51 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113
Rechtssatz: § 51 Abs 3 BewG stellt eine die grundsätzlichen Bestimmungen des § 51 Abs 1 erster Satz BewG erweiternde Regelung dar. Darin, daß der Gesetzgeber neben "Gebäuden auf fremdem Grund und Bo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113
Rechtssatz: Eine über den Geschoßen eines bestehenden Gebäudes errichtete Stahlbetondecke und darauf neu aufgeführte weitere Geschoße stehen durch die Bauführung in einer so engen Beziehung zu dem Altgebäude und damit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113
Rechtssatz: Der im Bewertungsrecht gebrauchte Begriff "Bestandteil" ist im Sinne des bürgerlichen Rechts auszulegen (Hinweis Twaroch-Frühwald-Wittmann, Kommentar zum BewG, 02te Aufl, S 81). Als Bestandteile bezeichnet ... mehr lesen...
In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ob bestimmte Grundflächen einen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb bilden oder zu ihm gehören, ob also ein landwirtschaftlicher Hauptzweck vorliegt, ist dann, wenn ein Grundstück verschiedenartigen Zwecken dient, nach der überwiegenden Zwec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Landwirtschaft, auf der sich ein Wohngebäude befindet, das schon zum Bewertungsstichtag (Nachfeststellung zum 1. Jänner 1982) und auch danach leer stand. Die belangte Behörde sah in diesem Gebäude mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ein sonstiges bebautes Grundstück im Sinne des § 54 Abs. 1 Z. 5 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/BewG (Punkt 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides), dessen Einheitswert sie zum... mehr lesen...