Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 412;
Rechtssatz: Ein auf einer Landwirtschaft gelegenes Wohngebäude, das zum Feststellungszeitpunkt nicht nur vorübergehend leersteht, zählt nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen, sondern zum Grundvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 BewG, § 19, § 30 Abs 1 BewG, § 51 Abs 1 BewG, § 52 Abs1 BewG kann der von der Bewertung einer Liegenschaft Betroffene mit seiner Rechtsansicht, die sich auf Teilen dieser Liegenschaft befindliche Fußballsportanlage sei dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen, nu... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §30 Abs1;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §52 Abs1;
Rechtssatz: Die Ertragslosigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ist für sich allein kein Merkmal, das die Einreihung des Betriebes in das Grundvermögen rechtfertigen würde, mag auch bloß eine extensive Nutzung durch den Eigentümer oder einen damit betrauten Landwirt erfolgen. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Wege, Platzbefestigungen und Umzäunungen von Campingplätzen fallen unter den Begriff "sonstige Vorrichtungen aller Art" nach § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 in Gleichklang mit demselben in § 51 Abs 1 BewG verwendeten Begriff (Hinweis E VS 18.6.1970, 511/68, VwSlg 4106 F/1970). Europ... mehr lesen...