Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113Rechtssatz
Ein Gebäude mit mehrgeschoßigem Dachaufbau ist nach der Anschauung des Verkehrs insgesamt als ein einheitliches Gebäude und damit als wirtschaftliche Einheit anzusehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150112.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010