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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BewG 1955 §51 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113Rechtssatz
Eine über den Geschoßen eines bestehenden Gebäudes errichtete Stahlbetondecke und darauf neu aufgeführte weitere Geschoße stehen durch die Bauführung in einer so engen Beziehung zu dem Altgebäude und damit dem Grundstück, daß die neu geschaffenen Gebäudeteile sich als unselbständige Bestandteile des Gebäudes darstellen. Solche Bestandteile sind bei der Bewertung des jeweiligen Grundstückes als wirtschaftliche Einheit iSd § 2 Abs 1 BewG 1955 einzubeziehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150112.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010