Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 58

TE Vwgh Erkenntnis 2001/2/22 98/15/0027

Im Beschwerdefall ist der Ansatz von Honorarforderungen im Einheitswert des Betriebsvermögens des am 13. Februar 1995 verstorbenen Rechtsvorgängers, eines Zahnarztes, der Beschwerdeführer strittig. In der Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1989 war unter den Besitzposten der zahnärztlichen Ordination ein Betrag für Patientenforderungen in Höhe von S 22,740.212,-- ausgewiesen. Der unter dem selben Titel in den Einheitswerterklärungen zum 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2001

RS Vwgh 2001/2/22 98/15/0027

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §68 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wird vorgebracht, dass zwischen dem behandelnden Zahnarzt und dessen Patienten vereinbart worden sei, die gesamte kieferorthopädische Behandlung in Behandlungsjahre zu unterteilen. Das erste Behandlungsjahr habe mit der Einleitung der Behandlung begonnen. Das Honorar für jedes Behandlungsjahr sei am Ende des betref... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2001

RS Vwgh 2001/2/22 98/15/0027

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht im § 13 bezeichnet sind, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Solche besonderen Umstände liegen etwa vor, wenn eine Forderung uneinbringlich oder voraussichtlich nur teilweise einbringlich ist (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/11 99/16/0440

Die vier Beschwerdeführer sind je zu einem Viertel testamentarische Erben ihres am 16. Dezember 1993 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte ein 30 % Kommanditanteil des Erblassers an der Mayr & Co Bauwarenvertriebsgesellschaft. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im Folgenden kurz: Finanzamt) legte der Festsetzung der Erbschaftssteuer unter anderem einen Wert des Betriebsvermögens in Höhe von S 6,338.233,-- zu Grunde. In den dagegen erhobenen Berufungen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.07.2000

RS Vwgh 2000/7/11 99/16/0440

Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;BewG 1955 §57 Abs1;ErbStG §19 Abs1;HGB §120;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0441 99/16/0443 99/16/0442
Rechtssatz: Das so genannte Verrechnungskonto, vielfach auch Separatkonto oder Privatkonto genannt, beinhaltet nach herrschen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/24 93/15/0066

Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, ist neben anderen Personen Erbin nach ihrem am 30. Mai 1974 ohne letztwillige Anordnung verstorbenen Vater, der Alleininhaber eines nichtprotokollierten Maurermeisterbetriebes war. Im Zug eines am 15. Dezember 1975 zwischen der Beschwerdeführerin, ihrer Mutter und ihren Geschwistern abgeschlossenen Erbteilungsübereinkommens wurde vereinbart, die Beschwerdeführerin werde von ihrer Mutter und ihrem Bruder Johann (in der Folge nur: Mutter bzw ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.1997

RS Vwgh 1997/4/24 93/15/0066

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1478;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verjährung der grundbücherlich sichergestellten, auf ein Erbteilungsübereinkommen zurückgehenden Forderung des AbgPfl richtet sich nach § 1478 ABGB. Schlagworte Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1997

RS Vwgh 1997/4/24 93/15/0066

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0050 E 12. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Als "besondere Umstände" iSd § 14 Abs 1 BewG sind solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen (Hinweis E VS 23.4.1974, 1093/73, VwSlg 4677 F/1974). Solche besonderen Umst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/19 95/16/0089

Dr. S.) der Sohn des Beschwerdeführers als atypisch stiller Gesellschafter und die C Vermietungs-GmbH (in der Folge: GmbH) als Unternehmerin schlossen am 3. Oktober 1991 einen Gesellschaftsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "I. Gegenstand der Beteiligung, Einlagepflicht, Gesellschafterdarlehen, Nachschuß 1. (Dr. S.) beteiligt sich am Unternehmen der (GmbH) als atypisch stiller Gesellschafter. (Dr. S.) verpflichtet sich dementsprechend zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 95/16/0089

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §983;ABGB §985;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §19 Abs1;HGB §178;
Rechtssatz: Kapitalforderungen sind alle Forderungen, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind. Die Forderung auf Zahlung einer Vermögenseinlage ist gemäß § 14 Abs 1 BewG mit dem Nennwert und ein unverzins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/30 94/13/0214

Die Beschwerdeführerin wies in den Bilanzen zum Bilanzstichtag 30. September jeweils "Skontorückstellungen" aus. Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens jeweils für zu gewährende Skonti Rückstellungen als Schuldposten, und zwar am 1. Jänner 1987 S 4,149.039,--, zum 1. Jänner 1988 S 3,564.000,--, zum 1. Jänner 1989 S 4,220.000,-- und zum 1. Jänner 1990 S 5,000.000,--, abgezogen worden waren. Der Prüfe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.1996

RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §6;
Rechtssatz: Eine Rückstellung für Skontoabzüge ist im Hinblick auf § 6 BewG nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X04 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1996

RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §19;
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 1 BewG sind Kapitalforderungen bei der Einheitsbewertung zu bewerten (Hinweis E 3.5.1977, 889/75, VwSlg 5129 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1996

RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/16/0079 1 Stammrechtssatz Als besondere Umstände iSd § 14 Abs 1 BewG sind solche anzusehen, die vom Normalfall - gemessen an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen (Hinweis E VS 23.4.1974, 1093/73, VwSlg 4677 F/1974). Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1996

RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist in weiten Bereichen des Wirtschaftslebens durchaus üblich und weicht keineswegs von den durchschnittlichen Konditionen erheblich ab. Die Einräumung und die Inanspruchnahme des eingeräumten Skontoabzuges stellt somit nicht einen besonderen Umstand iSd § 14 Abs 1 BewG dar (Hinweis Thormann, Die Einheitsbewertu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/10 94/15/0102

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Bewertung einer Kapitalforderung des Beschwerdeführers für Zwecke der Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1989 strittig. In seiner Berufung gegen den vom Nennwert der Kapitalforderung in Höhe von S 9,312.715,68 ausgehenden Vermögensteuerbescheid zum genannten Stichtag führte der Beschwerdeführer aus, er habe die Kapitalforderung um S 1,-- erworben und sei der Schuldner der Kapitalforderung mit S 6,8 Mio übers... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.1996

RS Vwgh 1996/10/10 94/15/0102

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 1 Stammrechtssatz Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmsfällen - nämlich wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/10 94/15/0037

In den Vermögensteuererklärungen je zum 1. Jänner 1986, 1987 und 1988 wies der Beschwerdeführer unter den anderen Kapitalforderungen die Position "Verrechnungskonto HT in T-GmbH" mit S 8,587.576,-- (1986) S 9,057.602,70 (1987) und S 7,828.097,-- (1988) und die Position "Verrechnungskonto IT in T-GmbH" (betreffend die Ehefrau des Beschwerdeführers) mit S 425.164,-- (1986), S 432.769,-- (1987) und S 582.769,-- (1988) aus. Bei der Festsetzung der Vermögensteuer für die Jahre 1986 bis 198... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 3 Stammrechtssatz Die Uneinbringlichkeit einer Forderung läßt sich in der Regel erst längere Zeit nach ihrem Eintritt nachweisen. Daher wäre die Berücksichtigung des besonderen Umstandes der Uneinbringlichkeit, wollte man sie von einem strengen Nachweis abhängig machen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;EStG 1972 §6;EStG 1988 §6;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Bewertung einer Forderung in der Steuerbilanz, die der Einkommensteuerveranlagung zugrunde gelegt wird, ist für die Bewertung derselben Forderung bei der Bemessung der Vermögensteuer nicht bindend. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Ist - nach den Verhältnissen am Stichtag - zweifelhaft, ob eine Kapitalforderung in voller Höhe bezahlt werden kann, so ist dies ein Umstand, der den Ansatz eines geringeren Wertes als des Nennwertes begründet. Wann eine Kapitalforderung als zweifelhaft anges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Der Ansatz einer Verbindlichkeit im Nennwert im Rechenwerk des Schuldners ist nicht aussagekräftig; denn der Schuldner kann seine Schuld dauch dann in voller Höhe ansetzen, wenn dieselbe vom Standpunkt des Gläubigers aus als nicht vollwertig, ja sogar als unei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Die Unsicherheit bzw Uneinbringlichkeit einer Forderung tritt im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners auch ohne rechtsgeschäftliches Handeln von Gläubiger und Schuldner (Verzicht, Schenkung, Vergleich, usw) ein. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 1 Stammrechtssatz Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmsfällen - nämlich wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/23 92/15/0065 2 Stammrechtssatz Für teilweise einbringliche Forderungen sind lediglich die voraussichtlich einbringlichen Beträge anzusetzen. Für die Beurteilung, inwieweit eine Forderung einbringlich ist, sind die Verhältnisse am Stichtag maßgebend. Tatsachen, die erst nach dem Stic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 92/15/0065

Der Beschwerdeführer, der beschränkt vermögensteuerpflichtig ist, beteiligte sich im Jahr 1979 mit einer Einlage von 9,5 Mio S als echter stiller Gesellschafter an einer inländischen GmbH, deren Betriebsgegenstand insbesondere der Forst- und Agrarflug war. Nach dem (zumindest) in den Jahren 1979 bis 1984 geltenden Gesellschaftsvertrag sollte der Beschwerdeführer vom Gewinn der GmbH einen Betrag entsprechend einer 15 %igen Verzinsung seines eingebrachten Gesellschaftskapitals erhalten.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 92/15/0065

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 14 Abs 2 BewG bleiben Forderungen, die uneinbringlich sind, außer Ansatz. Bei Forderungen ist daher die Bewertung mit dem Nennwert die Regel, von der nur in Ausnahmsfällen - nämlich wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen - eine Abweichung zulässig ist. Als besondere Umstände sind so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 92/15/0065

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Für teilweise einbringliche Forderungen sind lediglich die voraussichtlich einbringlichen Beträge anzusetzen. Für die Beurteilung, inwieweit eine Forderung einbringlich ist, sind die Verhältnisse am Stichtag maßgebend. Tatsachen, die erst nach dem Stichtag bekannt werden, können zwar bei der Bewertung berücksichtigt we... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

RS Vwgh 1996/5/23 92/15/0065

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs2;
Rechtssatz: Die Uneinbringlichkeit einer Forderung läßt sich in der Regel erst längere Zeit nach ihrem Eintritt nachweisen. Daher wäre die Berücksichtigung des besonderen Umstandes der Uneinbringlichkeit, wollte man sie von einem strengen Nachweis abhängig machen, an einem diesem Nachweis vorangehenden Stichtag schlechthin unmögli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/13 92/13/0088

Zum 1. Jänner 1982, 1983, 1984 und 1985 stellte das Finanzamt mit Bescheid den Einheitswert des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin fest, der - bei einem Rohvermögen zwischen ca. 21,9 Milliarden S (zum 1. Jänner 1982) und 33,4 Milliarden S (zum 1. Jänner 1985) - zwischen ca. 834 Mio. S und 622,6 Mio. S lag. Es brachte dabei folgende im Jahresabschluß zum jeweils vorangegangenen 31. Dezember aktivierte Beträge an Disagio, Agio und "Garantie- und Begebungskosten" als Aktivposten so... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1995

Entscheidungen 1-30 von 58

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