RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

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Veröffentlicht am 30.10.1996
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §6;

Rechtssatz

Eine Rückstellung für Skontoabzüge ist im Hinblick auf § 6 BewG nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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