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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Die Unsicherheit bzw Uneinbringlichkeit einer Forderung tritt im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners auch ohne rechtsgeschäftliches Handeln von Gläubiger und Schuldner (Verzicht, Schenkung, Vergleich, usw) ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X05Im RIS seit
14.01.2002