RS Vwgh 1996/7/10 94/15/0037

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Veröffentlicht am 10.07.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BewG 1955 §13;
BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs2;

Rechtssatz

Der Ansatz einer Verbindlichkeit im Nennwert im Rechenwerk des Schuldners ist nicht aussagekräftig; denn der Schuldner kann seine Schuld dauch dann in voller Höhe ansetzen, wenn dieselbe vom Standpunkt des Gläubigers aus als nicht vollwertig, ja sogar als uneinbringlich anzusehen ist (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, BewG, 101 unter Hinweis auf E 25.5.1955, 387/53; Gürsching/Stenger aaO Rz 33).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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