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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Der Ansatz einer Verbindlichkeit im Nennwert im Rechenwerk des Schuldners ist nicht aussagekräftig; denn der Schuldner kann seine Schuld dauch dann in voller Höhe ansetzen, wenn dieselbe vom Standpunkt des Gläubigers aus als nicht vollwertig, ja sogar als uneinbringlich anzusehen ist (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, BewG, 101 unter Hinweis auf E 25.5.1955, 387/53; Gürsching/Stenger aaO Rz 33).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X06Im RIS seit
14.01.2002