RS Vwgh 1997/4/24 93/15/0066

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §1478;
BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Verjährung der grundbücherlich sichergestellten, auf ein Erbteilungsübereinkommen zurückgehenden Forderung des AbgPfl richtet sich nach § 1478 ABGB.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993150066.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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