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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §13;Rechtssatz
Die Bewertung einer Forderung in der Steuerbilanz, die der Einkommensteuerveranlagung zugrunde gelegt wird, ist für die Bewertung derselben Forderung bei der Bemessung der Vermögensteuer nicht bindend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X07Im RIS seit
14.01.2002