RS Vwgh 1996/10/30 94/13/0214

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Veröffentlicht am 30.10.1996
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14 Abs1;

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist in weiten Bereichen des Wirtschaftslebens durchaus üblich und weicht keineswegs von den durchschnittlichen Konditionen erheblich ab. Die Einräumung und die Inanspruchnahme des eingeräumten Skontoabzuges stellt somit nicht einen besonderen Umstand iSd § 14 Abs 1 BewG dar (Hinweis Thormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, 279).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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