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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §14 Abs1;Rechtssatz
Die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist in weiten Bereichen des Wirtschaftslebens durchaus üblich und weicht keineswegs von den durchschnittlichen Konditionen erheblich ab. Die Einräumung und die Inanspruchnahme des eingeräumten Skontoabzuges stellt somit nicht einen besonderen Umstand iSd § 14 Abs 1 BewG dar (Hinweis Thormann, Die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, 279).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130214.X03Im RIS seit
14.01.2002