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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Ist - nach den Verhältnissen am Stichtag - zweifelhaft, ob eine Kapitalforderung in voller Höhe bezahlt werden kann, so ist dies ein Umstand, der den Ansatz eines geringeren Wertes als des Nennwertes begründet. Wann eine Kapitalforderung als zweifelhaft angesehen werden muß, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Tatfrage. Dies hängt in erster Linie von den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Schuldners ab (Hinweis Rössler/Troll, BewG/16, § 12, Rz 14); auf allfällige persönliche und sachliche Sicherheiten ist Bedacht zu nehmen. Unsichere Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen (Hinweis Gürsching/Stenger, BewG, § 12 BewG Anm 69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150037.X04Im RIS seit
14.01.2002