Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §15 Abs1;Rechtssatz
Die Auslandsverwendungszulage ist weder eine Zulage im Sinne des § 3 Abs 2 GehG (weil sie in dieser Bestimmung nicht genannt ist), noch eine Nebengebühr gemäß § 15 GehG (weil sie im Katalog des § 15 Abs 1 GehG nicht aufscheint), sondern vielmehr ein besoldungsrechtlicher Anspruch sui generis, der aber nebengebührenartig ausgeformt ist (die Bezeichnung ZULAGE ist daher, streng genommen, missverständlich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120140.X05Im RIS seit
21.02.2002