RS Vwgh 1999/9/29 98/12/0140

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs1;
GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;
GehG 1956 §3 Abs2;

Rechtssatz

Die Auslandsverwendungszulage ist weder eine Zulage im Sinne des § 3 Abs 2 GehG (weil sie in dieser Bestimmung nicht genannt ist), noch eine Nebengebühr gemäß § 15 GehG (weil sie im Katalog des § 15 Abs 1 GehG nicht aufscheint), sondern vielmehr ein besoldungsrechtlicher Anspruch sui generis, der aber nebengebührenartig ausgeformt ist (die Bezeichnung ZULAGE ist daher, streng genommen, missverständlich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120140.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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