RS Vwgh 1986/12/15 86/12/0060

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DO Wr 1966 §16 Abs3 idF 1971/004;
GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Die Erfüllung eines bestimmten Anstellungserfordernisses schließt nicht aus, dass ein besonderer Verwendungserfolg im Sinne des § 16 Abs 3 DO eine Vollanrechnung von Vordienstzeiten gebietet, wenn feststeht, dass der Beamte ohne solche Vordienstzeiten einen Verwendungserfolg nur in einem erheblich geringen Maß erreicht hätte (Hinweis E 20.4.1972, 0341/72, E 6.7.1972, 0574/72, E 5.4.1973, 1183/72, VwSlg 8393 A/1973).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120060.X02

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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