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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die erforderliche Zustimmung zur Vordienstzeitenanrechnung stellt lediglich ein Tatbestandserfordernis für die Entscheidung der Dienstbehörde dar (Hinweis auf B 24.6.1952, 0779/52, VwSlg 2588 A/1952), die ihrerseits bei Beschwerde der Überprüfung durch den VwGH unterliegt.
Schlagworte
ZustimmungserfordernisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120084.X02Im RIS seit
28.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011