I.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer steht als Löschmeister der Berufsfeuerwehr in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt L. Mit 1. Jänner 1994 begründete der Beschwerdeführer ein privatrechtliches Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter mit der Landeshauptstadt L und wurde seitdem bei der städtischen Berufsfeuerwehr als Feuerwehrmann (Sonderkraftfahrer) mit dem Dienstgrad eines Löschmeisters beschäftigt. Mit Ernennungsdekret vom 28. Juni 2002 ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §113 Abs5 idF 1995/297 impl;GehG 1956 §12 idF 1995/297 impl;LGehG OÖ 1956 §113 Abs5 idF BGBl 1995/297 impl;LGehG OÖ 1956 §12 idF BGBl 1995/297 impl;LGehG OÖ/Statutargemeindebeamten OÖ 2002 §113 Abs5 idF BGBl 1995/297;LGehG OÖ/Statutargemeindebeamten OÖ 2002 §12 idF BGBl 1995/297;StGdBG OÖ 2002 §2 Abs2; ... mehr lesen...
I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war ihre Dienststelle die Volksschule J. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landesschulrates für das Land Burgenland betreffend Festsetzung ihres Vorrückungsstichtages als unbegründet abgewiesen und die Feststellun... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;GehG 1956 §64a Abs1 impl;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: Aus der Formulierung des § 64a Abs. 1 GehG folgt, dass auch im Falle der Ernennung eines Volksschullehrers in ein neues Dienstverhältnis der Verwendungsgruppe L2a2, der nur die (niedrigeren) Anstellungserfordernisse... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §10 Abs7;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §20 idF 1984/302;
Rechtssatz: Im Falle eines Diensttausches ist - wie bei der erstmaligen Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum betreffenden Bundesland - anlässlich der Ernennung der Vorrückungsstichtag nach § 12 GehG neu zu ermitteln und durch Bescheid festzustellen (so auch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;GehG 1956 §12a Abs4 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das GehG sieht im Falle der Ernennung eines Landeslehrers in eine höhere Verwendungsgruppe ("Überstellung" im Sinne des § 12a Abs. 1 GehG) unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass nach einer solchen Überstellung die für die Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe maßgeblichen Dienstzei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §12 impl;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs2 idF 1989/372;LDG 1984 Anl Art2 Abschn2 Z3 Abs3 idF 1989/372;
Rechtssatz: Dass ein zum Volksschullehrer der Verwendungsgruppe L2a2 ernannter Landeslehrer lediglich die Anstellungsvoraussetzungen nach Art. II Abschnitt 2 Z. 3 Abs. 2 (allenfalls iVm Z. 3 Abs. 3) der Anlage zum LDG 1984 erfüllt... mehr lesen...
Der im Jahre 1966 geborene Beschwerdeführer stand vorerst seit 1. März 1985 als Vertragsbediensteter - im Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d und in weiterer Folge in der Entlohnungsgruppe c - in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund und wurde mit Wirksamkeit vom 1. November 1988 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse III aufgenommen. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 17. Oktober 1988 wurde gemäß... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §16;GehG 1956 §12;
Rechtssatz: Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wurde durch dessen Ruhestandsversetzung nicht beendet. Durch die Wiederaufnahme des Beschwerdeführers in den Dienststand durch Ernennung nach § 16 BDG (Reaktivierung) erfolgte daher keine (neuerliche) Anstellung des Beschwerdeführers, sodass Zeite... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/12/0044 E 17. Dezember 2007 RS 3(hier ohne den fallspezifischen Zusatz) Stammrechtssatz Mit der Festsetzung des Vorrückungsstichtages wird ausschließlich über die Behandlung der vor dem Tag der Anstellung des Beamten liegenden Zeit abgesprochen. (Hier: Der Beamte absolvierte die Gerichtspraxis nach dem Tag seiner "Anstellung", da... mehr lesen...
I. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin war nach ihrer Sponsion zur Mag.a der Rechtswissenschaften im Juni 2000 mit Wirksamkeit vom 1. August 2002 auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin für den Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck ernannt worden. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2002 stellte sie den Antrag, die Zeit ihres Gerichtspraktikums vom 1. Jänner 2001 bis zum 30. September 2001, die Zeit eines Verwaltungspraktikums beim Amt der Vorarlberger Landesregierung vom 1. Ok... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;PG 1965 §53;PG 1965 §54;PG 1965 §55;PG 1965 §56;PG 1965 §57;RDG §15;RDG §9;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0201 B 16. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Einrechnung gemäß § 15 RDG wird lediglich der Ausbi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (Verwendungsgruppe L 1) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Berufspädagogische Akademie des Bundes in W. (kurz: BPA). Mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2001 wurde er - bis zur definitiven Besetzung der Planstelle - mit den Agenden eines Direktors der BPA betraut. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers war am 1. Oktober 1986 begründet worden, wobei er zunächst Fac... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §12 Abs11 idF 2000/I/094;GehG 1956 §12 Abs9;GehG 1956 §12a Abs5 idF 1977/318;GehG/Stmk 1974 §12 impl;
Rechtssatz: Eine Änderung des rechtskräftig festgelegten Vorrückungsstichtages ist nur in den eigens geregelten Ausnahmefällen zulässig (vgl. etwa das zum insoweit ähnlichen § 12 GehG/Stmk ergangene... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloss ihr 1981 begonnenes Studium der Betriebswirtschaftslehre durch Ablegung der 2. Diplomprüfung am 15. April 1988 erfolgreich ab. Am 25. Mai 1988 wurde ihr der akademische Grad Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften verliehen. Im Jahre 1982 begann die Beschwerdeführerin ein Studium der Rechtswissenschaften. Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 28. Dezember 1989 als VB I/a in die Finanzverwaltung aufgenommen und dem Fin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §13 Abs2;DVPV BMF 2004 §1 Z9;GehG 1956 §12;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit ihrem Begehren auf Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages macht die Beamtin (seit 1. Jänner 2003 hauptberufliches Mitglied des Unabhängigen Finanzsenates) nicht die Ausübung eines in die Zuständigkeit des Bu... mehr lesen...
Die 1973 geborene Beschwerdeführerin hat nach ihrer Sponsion zur Mag. iur. im Dezember 1995 im Sommersemester 1996 das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften begonnen. Während dieses Studiums absolvierte sie vom 1. Jänner 1997 bis 30. September 1997 die Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes X. Vom 1. April 1998 bis 31. Jänner 2001 war sie als Rechtsanwaltsanwärterin beschäftigt. Sie wurde am 13. Oktober 1998 zur Doktorin der Rechtswissenschaften promoviert und nach erf... mehr lesen...
Der 1973 geborene Beschwerdeführer hat nach seiner Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften im Juli 1997 zwischen 1. Oktober 1997 und 30. September 1998 seine Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes X. zurückgelegt. Vom 1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 war er im Rahmen einer 40-Stunden-Woche als Verwaltungspraktikant im Amt für Zivilrechtsangelegenheiten des Stadtmagistrates I. beschäftigt und dort mit der Erledigung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Agenden ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem RDG kann kein Anspruch eines Richteramtsanwärters auf die Ernennung entnommen werden (vgl. dazu den hg. Beschluss vom 14. Jänner 1971, Zl. 2078/70). Schlagworte Besondere Rechtsgebiete Im RIS seit 02.06.2005 Zuletzt aktualisiert am 11.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Einrechnung gemäß § 15 RDG wird lediglich der Ausbildungsdienst nach § 9 leg. cit. verkürzt, jedoch nicht das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (des damaligen Richteramtsanwärters) als solches berührt. Insbesondere sind von der Einrechnung gemäß § 15 RDG die Festsetzung des Vorrückungsstichtages nach § 12 GehG 1956 (also die so genannte Anrechnung von Vordienstzeiten für die Vorrückung in höhere Bezüge) und die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten oder im Ruh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;RDG §15 idF 1988/230;RDG §33 Abs2;RDG §9 idF 1988/230;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0201 B 16. März 2005 RS 2 Stammrechtssatz Dem RDG kann kein Anspruch eines Richteramtsanwärters auf die Ernennung entnommen werden (vgl. dazu den hg. Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12;PG 1965 §53;PG 1965 §54;PG 1965 §55;PG 1965 §56;PG 1965 §57;RDG §15 idF 1988/230;RDG §9 idF 1988/230;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0201 B 16. März 2005 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Einrechnung gemäß § 15 RD... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Sonderschuloberlehrer i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Steiermark. Er war vor Begründung: seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in Österreich u.a. in der Bundesrepublik Deutschland beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg beschäftigt, und zwar im Zeitraum vom 1. April 1971 bis 31. Mai 1975. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in Österreich mit dem Beschwerdeführer wurde am 1. September 1978 begrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;GehG 1956 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/18/0248 E 13. September 1991 RS 3hier: Der Entscheidungswille der belangten Behörde im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten gemäß § 12 GehG, welcher explizit nicht einmal im Berichtigungsbescheid aufgezeigt wird, wäre einer durchschnittlichen Verfahrenspartei wohl nur nach langem Nachdenken und Studi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor der Verwendungsgruppe L 1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Beschluss vom 27. Oktober 1999, Zl. 99/12/0128, zu entnehmen. Daraus ist festzuhalten: Mit der am 23. April 1999 bei Gericht eingelangten (und tags zuvor zur Post gegebenen), zur Zl. 99/12/0128 protokollierten Säumnisbeschwerde hatte der Beschwerdeführer geltend gemacht, dass die belangte Behörde über... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: AVG §38;GehG 1956 §12;VBG 1948 §26;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat die belangte Behörde im bei ihr anhängigen Verfahren über die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und Bezugsnachzahlung in Bezug auf den Beschwerdeführer (der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht) auf die Erledigung eines § ... mehr lesen...
Der 1952 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 1992 als Beamter der Verwendungsgruppe B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Seine Dienststelle ist die MA 23 (Amt für Umweltschutz), bei der der Beschwerdeführer Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit wahrzunehmen hat. Zuvor übte der Beschwerdeführer folgende Tätigkeiten aus: 1. Zeitraum: 1. Oktober 1971 - 28. Februar 1980 Freier Mitarbeiter bei den "XY Nachrichten" und beim ORF 2. Zeitraum: ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;DGO Graz 1957 §16a Abs1 litb;DGO Graz 1957 §16a Abs2;DGO Graz 1957 §16a Abs3;DGO Graz 1957 §16a Abs9 idF 1976/017;DGO Graz 1957 §71 Abs1;GehG 1956 §12 impl;
Rechtssatz: Nach § 16a Abs 9 DGO Graz idF 1976/17 ist der Vorrückungsstichtag mit Bescheid festzustellen. Inhalt des Spruches dies... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und von Äußerungen der Beschwerdeführerin samt Unterlagen sowie des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht seit 1. Oktober 1974 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie war bis 30. Juni 1975 Hochschulassistent; ab diesem Zeitpunkt war sie auf eine Planstelle im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ernannt; derz... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §13;GehG 1956 §12 Abs10;GehG 1956 §12 Abs3;GehG 1956 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0078 2 Stammrechtssatz Die Rechtskraft einer aus Anlaß der Anstellung vorgenommenen Feststellung des Vorückungsstichtages wird nur in den in § 12 Abs 10 GehG abschließend angeführten Fällen durchbrochen; andere Anlaßfälle (etwa Änder... mehr lesen...