Norm
ABGB §863Rechtssatz
Wird die Wirksamkeit eines Vertrages von der Einhaltung bestimmter Formvorschriften abhängig gemacht, so kann das konkludente Zustandekommen eines Vertrages nach § 863 ABGB bei Verletzung der Formvorschriften nicht in Frage kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014353Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021