RS OGH 1978/4/18 4Ob29/78, 1Ob517/91, 1Ob166/19x

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Veröffentlicht am 18.04.1978
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Norm

ABGB §863 EII
ABGB §886
ABGB §1375 D
ABGB §1376

Rechtssatz

Ist die schriftliche Fassung eines Vertrages der Gegenseite nur als Wissenserklärung ( Bestätigung des bereits vereinbarten Vertrages ) und nicht als Willenserklärung ( Antrag auf Vertragsänderung ) erkennbar, so kann in der Gegenzeichnung nicht ein Einverständnis mit einer Vertragsänderung erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0014382

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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