Norm
ABGB §886Rechtssatz
Räumt der Wohnungseigentumsorganisator schriftlich eine Option auf ein Wohnungseigentumsobjekt ein, so ist der Optionsberechtigte erst gebunden, wenn er seinerseits eine schriftliche Optionserklärung abgibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017259Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.12.2020