RS OGH 1979/12/14 1Ob772/79, 8Ob47/20z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1979
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Norm

ABGB §886
ABGB §936 III
WEG §2 Abs2

Rechtssatz

Räumt der Wohnungseigentumsorganisator schriftlich eine Option auf ein Wohnungseigentumsobjekt ein, so ist der Optionsberechtigte erst gebunden, wenn er seinerseits eine schriftliche Optionserklärung abgibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017259

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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