1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053 ABGB §885 ABGB §936 GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 885 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit dem nicht datierten Kauf- und Dienstleistungsvertrag (Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften am 15. Oktober 1997) verkaufte und übergab Dr. G (in der Folge: Dr. G) die Grundstücke GSt-Nr. 481/11, Grundbuch T mit 287 m2 und 3/16 Anteile vom Ganzen des Grundstücks GSt-Nr. 481/10, Grundbuch T mit 34,125 m2 jeweils gleichteilig an die beschwerdeführenden Parteien je zur Hälfte um einen Gesamtkaufpreis von S 738.587,50. Auf Grund der vom Vertragserrichter, einem öffentlichen Nota... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/16/0054
Rechtssatz: Eine Punktation (§ 885 ABGB), die die Hauptpunkte eines (Kauf-)Vertrages enthält, unterliegt der Steuerpflicht, da sie die in ihr ausgedrückten Rechte und Verbindlichkeiten bereit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist die Frage strittig, ob das der Besteuerung unterzogene Rechtsgeschäft schon am 29. Juni 1987 abgeschlossen wurde und daher dem Steuersatz von 8 % unterliege, oder erst im Dezember 1990 und damit mit 3,5 % zu besteuern sei. Ursprünglich verkaufte der Beschwerdeführer von seinem 5866 m2 großen Grundstück Nr. 372/103 eine 3720 m2 große Fläche an das "Salzburger Siedlungswerk" gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern schon das Verpflichtungsgeschäft. Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 22. Mai 1983 ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Liegenschaft ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: 1. Die verkaufende Partei verkauft und übergibt an die kaufende Partei, und diese kauft und übernimmt von Ersterer EZ 51 KG D, Haus D Nr 2 mit ca 1.000 m2 Garten, wie besichtigt, ohne ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen dem AbgPfl einen Anspruch auf Übereignung einer dem Preis nach bestimmten Liegenschaft einräumt, wodurch ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht wurde (Hinweis E 16.10.1986, 85... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsve... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 18. Mai 1983 mit einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (im folgenden nur als Genossenschaft bezeichnet) einen Anwartschaftsvertrag über den Erwerb einer, im Betreff: desselben der Lage (Katastralgemeinde, Liegenschaft, Stock und Türnummer) sowie dem Ausmaß (Wohnnutzfläche ca 70 m2, Keller ca 4 m2) nach bestimmten, im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsve... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsve... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen zwischen einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft und einer Wohnungswerberin als eine einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsante... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: AusfzF, daß im vorliegenden Fall der Anwartschaftsvertrag dem Bf einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteils einräumt, demnach als Punktation zu einem Kaufvertrag anzusehen ist. European Ca... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0095 E 30. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der GrEStG ist schon das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst das Erfüllungsgeschäft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19881601... mehr lesen...
Am 7. Mai 1984 schlossen die damals noch nicht miteinander verheirateten Beschwerdeführer als Wohnungseigentumsbewerber einen Anwartschaftsvertrag über eine der Lage, dem Ausmaß und dem Preis nach bestimmte im Inland gelegene Wohnung mit einem gemeinnützigen Bauträger (in der Folge: Bauvereinigung) ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Anwartschaftsvertrages lauten: "III. Die Bauvereinigung und der/die Wohnu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §885;ABGB §936;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/16/0129
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 50;
Rechtssatz: AusfzF, ob der im konkreten Fall vorliegende Anwartschaftsvertrag, der zwischen einem Woh... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...