RS Vwgh 2022/12/13 Ro 2019/16/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2022
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist nicht erst das Erfüllungsgeschäft, sondern schon das Verpflichtungsgeschäft. Ob aber ein Anwartschaftsvertrag über einen Erwerb als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber einen Anspruch auf Eintragung eines Rechts im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann (vgl. etwa VwGH 21.2.1996, 93/16/0074, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019160005.J02

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten