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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/16/0129 Besprechung in: ÖStZB 1992, 50;Rechtssatz
AusfzF, ob der im konkreten Fall vorliegende Anwartschaftsvertrag, der zwischen einem Wohnungseigentumsbewerber und einem gemeinnützigen Bauträger über eine der Lage, dem Ausmaß und dem Preis nach bestimmte im Inland gelegene Wohnung abgeschlossen wurde, als Punktation iSd § 885 ABGB und nicht als Vorvertrag iSd § 936 ABGB zu einem Kaufvertrag anzusehen ist (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160113.X01Im RIS seit
03.04.2001