RS Vwgh 1990/9/27 88/16/0113

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1053;
ABGB §885;
ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
WEG 1975 §23;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 88/16/0129 Besprechung in: ÖStZB 1992, 50;

Rechtssatz

AusfzF, ob der im konkreten Fall vorliegende Anwartschaftsvertrag, der zwischen einem Wohnungseigentumsbewerber und einem gemeinnützigen Bauträger über eine der Lage, dem Ausmaß und dem Preis nach bestimmte im Inland gelegene Wohnung abgeschlossen wurde, als Punktation iSd § 885 ABGB und nicht als Vorvertrag iSd § 936 ABGB zu einem Kaufvertrag anzusehen ist (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160113.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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