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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §885;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2Stammrechtssatz
Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (§ 936 ABGB) oder als Punktation (§ 885 ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160153.X02Im RIS seit
11.07.2001