RS Vwgh 1990/10/25 88/16/0153

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Veröffentlicht am 25.10.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §885;
ABGB §936;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

AusfzF, daß im vorliegenden Fall der Anwartschaftsvertrag dem Bf einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteils einräumt, demnach als Punktation zu einem Kaufvertrag anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160153.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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