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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §885;Rechtssatz
AusfzF, daß im vorliegenden Fall der Anwartschaftsvertrag dem Bf einen Anspruch auf Übereignung eines zumindest dem Preis und der Größe nach bestimmbaren Liegenschaftsanteils einräumt, demnach als Punktation zu einem Kaufvertrag anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988160153.X03Im RIS seit
11.07.2001