1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde der Mitbeteiligte von zwei mit Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission GZ. BMUKK- 623/0005-DK/2012 vom 25. Juli 2012 erhobenen und mit Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt GZ. 87/11-BK/12 vom 24. Oktober 2012 abgeänderten Vorwürfen, die sodann näher ausgeführt werden, gemäß § 126 Abs. 2 BDG 1979 freigesprochen. Der hier verfahrensgegenständliche Vorwurf lautete... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in insgesamt 13 Fällen einer Übertretung des § 28a iVm § 29 Abs. 2 des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), BGBl. Nr. 448/1984 idF BGBl. I Nr. 136/2001, für schuldig erkannt. Der Beschwerdeführer habe es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (Vorstand) der C. AG mit Sitz in 2331 Vösendorf, X.straße 54, in seiner Funktion als Vorstand zu verantworten, dass ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)26/01 Wettbewerbsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;UWG 1984 §28a;UWG 1984 §29 Abs2 idF 2001/I/136;VStG §2 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist ein Angebot ein empfangsbedürftiger Willensakt (vgl. Rummel in Rummel, ABGB (1990), Rz 1 und 2 zu § 861 und § 862a ABGB).... mehr lesen...
Zum Sachverhalt und zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hg. Erkenntnisse vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197 und vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, verwiesen. Mit dem zuletzt zitierten hg. Erkenntnis vom 19. November 2002 wurde der im zweiten Rechtsgang des Berufungsverfahrens im Instanzenzug ergangene Feststellungsbescheid des Inhaltes, die Beschwerdeführerin stehe in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur "Repub... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;ABGB §886;BDG 1979 §21 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem im zweiten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0065, ausführte, ist für die Frage, wann die Austrittserklärung der Beamtin abgegeben wurde, zum einen maßgeblich, wann sie das Original derselben unterfe... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: Der Dienstnehmer Josef S. teilte der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin mit Schreiben vom 20. August 2001 mit, dass er mit 17. August 2001 vorzeitig ausgetreten sei. Dieses Schreiben des Dienstnehmers wurde am 21. August 2001 dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin vorgelegt. Am 28. August 2001 langte die Abmeldung dieses Dienstne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §862a;VwRallg;
Rechtssatz: Der Austritt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss dem betroffenen Teil zugehen, ist aber nicht annahmebedürftig. Die Empfangsbedürftigkeit der Erklärung hat zur Folge, dass diese erst wirksam wird, wenn sie dem Erklärungsempfänger zugegangen ist. Auch für die Beu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (als Bestandnehmerin) errichtete mit der L GmbH (mit Sitz in W) als Bestandgeberin einen schriftlichen Bestandvertrag auf folgende Weise: Die Beschwerdeführerin unterfertigte die Urkunde in Vösendorf am 30. Juni 1997, die Bestandgeberin in W am 10. Oktober 1997. § 5 Z. 1 des Vertrages lautet auszugsweise: "1. Das Bestandverhältnis beginnt mit der beiderseitigen Unterzeichnung dieses Vertrages." Mit Bescheid vom 3. September 1999 schrieb ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §862a;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die von § 862a ABGB vorgenommene Regelung, wonach die Annahmeerklärung erst mit ihrem Zugang an den Antragsteller wirksam wird (sog. Empfangstheorie; Hinweis Koziol/Welser I12 101; Rummel in Rummel, ABGB I3 Rz 1 und 2 zu § 862a ABGB), ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte, insbesondere zum Gang des erstinstanzlichen Verfahrens sowie zum ersten Rechtsgang des Berufungsverfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, verwiesen. Neben dem dort auszugsweise wiedergegebenen Berufungsvorbringen hatte die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung weiters Folgendes behauptet: "Im Akt des Landesgerichtes I. zu 30 Vr 2696/97 befindet sich kein schriftlicher Haf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §862a;BDG 1979 §21 Abs1;GmbHG §76 Abs2;
Rechtssatz: Nach der bindenden Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 98/12/0197, ist für die Rechtsverbindlichkeit der Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 das Einlangen der Erklärung bei der Behörde maßgeb... mehr lesen...
H und R R (beide mit dem Wohnsitz in S/BRD) waren an der A S GmbH (mit dem Sitz in F) mit je einem Geschäftsanteil von S 4,320.000,-- Nennbetrag beteiligt. Beide Gesellschafter richteten, jeweils vertreten durch MMag. R M) im Wege zweier Notariatsakte (errichtet je am 12.12.1997 vor Mag. W P als Substitut des öffentlichen Notars Dr. J H in Wien) an die Beschwerdeführerin (die ihren Sitz in Deutschland hat) Abtretungsanbote mit (auszugsweise) folgenden gleichen Wortlauten: ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/06 Konsumentenschutz21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;GmbHG §76 Abs2;KSchG 1979 §6 Abs1 Z3;KVG 1934 §17;KVG 1934 §18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0642
Rechtssatz: Der steuerpf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte am 3. September 1992 mit der Thomson Maintenance Informatique S.A. (nunmehr Thomainfor Holding/Thomson Services Informatiques S.A., in der Folge kurz: Thomainfor Holding) einen Einbringungsvertrag geschlossen, worin sich die Letztgenannte verpflichtete, den Teilbereich "Maintenance Informatique", der unter anderem aus Beteiligungen an ausländischen Unternehmungen bestand, in die Beschwerdeführerin einzubringen. Dazu gehörte auch jener Geschäftsanteil, den ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts kommt eine Vereinbarung unter nicht gleichzeitig anwesenden Partnern im Wege von Anbot und Annahme dort zustande, wo die Annahmeerklärung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Februar 1990 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) für den bei der Behörde erfaßten Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft vom 14. Juni 1988 die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 16 Abs. 1 Z. 2 GebG 1957 fest. Diese Urkunde hat u. a. folgenden Inhalt: "Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft 1. X-AG mit Sitz in B beteiligt sich am Handelsgewerbe der (Beschwerdeführerin), im w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §862;ABGB §862a;AVG §47;GebG 1957 §16 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrags, mit dem einer AG mit Sitz und Ort in der BRD an einer GmbH & Co KG mit Sitz in Österreich eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter einger... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §861;ABGB §862a;AVG §47;GebG 1957 §16 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Errichtet ist eine rechtserzeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der letzten Unterschrift, eine rechtsbezeugende Urkunde im Zeitpunkt der Leistung der ersten Unterschrift. Ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1991, Zl. VwSen-230004/5/Gf/Kf, wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d des Oberösterreichischen Tierschutzgesetzes, LGBl. Nr. 27/1953, mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) belegt und der Verfall bestimmter, zuvor beschlagnahmter Tiere des Beschwerdeführers gemäß § 4 Abs. 4 leg. cit. ausgesprochen. S... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB;B-VG Art129a Abs1 Z1;TierschutzG OÖ 1953 §1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §17 Abs1;VStG §51 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des den Verfall aussprechenden Bescheides verliert der... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...