RS Vwgh 2001/1/24 2000/16/0641

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2001
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/06 Konsumentenschutz
21/03 GesmbH-Recht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §861;
ABGB §862a;
GmbHG §76 Abs2;
KSchG 1979 §6 Abs1 Z3;
KVG 1934 §17;
KVG 1934 §18 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0642

Rechtssatz

Der steuerpflichtige Tatbestand "Anschaffungsgeschäft" ist bereits mit Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages erfüllt, aus dem der obligatorische Anspruch auf Übereignung des Wertpapiers entsteht. Das dingliche Erfüllungsgeschäft (im vorliegenden Fall die Abtretung der Geschäftsanteile) ist für die Besteuerung nicht von Bedeutung (Hinweis E 31. März 1999, 98/16/0215; E 29. März 1993, 91/15/0049, 0050; E 5. März 1990, 98/15/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160641.X01

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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