Index: Gerichtsgebühren001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8, S 499; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1988/03/10 87/16/0106 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wort "Unterhaltspflicht" wird überwiegend nur iS einer gesetzlichen Unterhaltspflicht verstanden. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1987170215.X04 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 415;
Rechtssatz: Gesetzesmaterialien sind nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen Inhalt Anlaß gibt. Ein kundgemachtes Gesetz ist aus sich selbst auszulegen; andere... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 276;
Rechtssatz: Bei der Gesetzesauslegung ist vom Vorrang des Wortlautes der
Norm: auszugehen und dabei zunächst zu untersuchen, ob dieser einen eindeutigen normativen Gehalt erkennen läßt (Hinweis E VS 17.2.1977, 1519/74 VwSlg 5085 F/1977). ... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;BauRallg;B-VG Art1;B-VG Art18 Abs1;ROG OÖ 1972 §16 Abs12;ROG OÖ 1972 §16 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: In einer freiheitlichen-demokratischen Rechtsordnung sind gesetzliche Beschränkungen (hier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §6;KOVG 1957 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/10/22 87/09/0191 1 Stammrechtssatz Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen L... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;StVONov 10te;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auslegungsvorschriften des ABGB einschließlich seiner Bestimmungen über die Analogie sind grundsätzlich auch im Verwaltungsrecht anzuwenden (Hinweis E 11.5.1956, 2455/54, 244/55, VwSlg 4066 A/1956; E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/19... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 251; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0106 E 10. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewußt an formale äußere... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2228/70 E 4. November 1971 VwSlg 8101 A/1971 RS 1 Stammrechtssatz Ein kundgemachtes Gesetz ist aus sich selbst auszulegen. Andere Erkenntnisquellen über die Absicht des Gesetzgebers sind erst dann heranzuziehen, wenn die Ausdruckweise des Gesetzgebers zweifelhaft ist (Hinwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0519/61 E VS 9. Mai 1962 VwSlg 5795 A/1962 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Gesetzesauslegung muß in erster Linie die Bedeutung der einzelnen, im Gesetz gebrauchten Worte ermittelt werden. Die sprachliche Auslegung muß aber auch den Zusammenhang mit anderen Worten des Gesetze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/10/08 87/08/0175 2 Stammrechtssatz Bestimmungen eines KollV sind - als normative Bestimmungen - nach den Vorschriften der §§ 6 und 7 ABGB wie Gesetze auszulegen (Hinweis E 16.4.1985, 84/08/0073, und die dort angeführte Rechtsprechung). ... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;B-VG Art116 Abs3;B-VG Art119 Abs2;Statut Wiener Neustadt 1977 §36 Abs1 idF 1025-4;Statut Wiener Neustadt 1977 §47 Abs1 idF 1025-4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltung ist Teil des übertragenen Wirkungsbereiches. Sie ist in Statutarstädten ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 1. Dezember 1986 war beim Landesgericht Klagenfurt (in der Folge: Gericht) die nur vom 1. Beschwerdeführer mit Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung (im Sinn des § 30 Abs. 2 ZPO) als Vertreter der Klägerin (einein der Folge immer nur als solche bezeichneteKreditunternehmung im Sinn des § 1 Abs. 1 KWG) unterfertigte, auf seinem (nur seinen Namen, seine Adresse usw. anführenden) Briefpa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ArbVG §2 Abs1;ArbVG §3 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0175 E 8. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Bestimmungen eines KollV sind - als normative Bestimmungen - nach den Vorschriften der §§ 6 und 7 ABGB wie Gesetze auszulegen (Hinweis E 16.4.1985, 84/08/0073... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0106 E 10. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewußt an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ArbVG §2 Abs1;ArbVG §3 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0175 E 8. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Bestimmungen eines KollV sind - als normative Bestimmungen - nach den Vorschriften der §§ 6 und 7 ABGB wie Gesetze auszulegen (Hinweis E 16.4.1985, 84/08/0073... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §174 Abs1;ABGB §6;ABGB §914;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Zeitwort "erscheinen" kommt im vorliegenden Zusammenhang (hier: im Bescheid wird ausgedrückt, bestimmte festgestellte Umstände "erscheinen" ausreichend) gleiches Gewicht zu wie dem Hilfszeitwort "sein". Schlagworte Definition von Begriffen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ArbVG §2 Abs1;ArbVG §3 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/10/08 87/08/0175 2 Stammrechtssatz Bestimmungen eines KollV sind - als normative Bestimmungen - nach den Vorschriften der §§ 6 und 7 ABGB wie Gesetze auszulegen (Hinweis E 16.4.1985, 84/0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §6;GebG 1957 §21 idF 1981/048; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, 462;
Rechtssatz: § 21 GebG 1957 idF BGBl 1981/048 begründet schon nach der eigentümlichen Bedeutung seiner Worte die Gebührenpflicht für die WEITERLEITUNG eines Universitätsassistenten bzw Oberassistenten, selbst w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §6;GebG 1957 §21 idF 1981/048; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/8, 462;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E 25.3.1985, 84/15/0199 die Auffassung vertreten, daß § 21 GebG 1957 idF BGBl 1981/048 schon nach der eigentümlichen Bedeutung seiner Worte (§ 6 ABGB) die Gebührenpflicht für die WEI... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war in der Rechtssache AZ. 7 Cg 220/86 des Landesgerichtes für ZRS. Graz (in der Folge: Gericht) Kläger gewesen und hatte die dem Wert des Streitgegenstandes von S 100.000,-- s.A. entsprechenden Gerichtsgebühren (Pauschalgebühr nach TP 1 des gemäß § 1 Abs. 1 GGG einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs) in Höhe von S 2.200,-- entrichtet. Gemäß dem durch Art. I... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg Beachte Besprechung in:AnwBl 1988/11, 634;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewußt an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §6;KOVG 1957 §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;VwRallg;
Rechtssatz: Den Gesetzesmaterialien kommt bei der Auslegung dann kein entscheidendes Gewicht zu, wenn sie dem natürlichen Sinn des Gesetzes widersprechen. In diesem Fall ist der teleologischen Auslegung der Vorzug zu geben. Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmet... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführer waren in der Rechtssache AZ. 10 Cg 11/86 des Handelsgerichtes Wien die Beklagten. Der Wert des Streitgegenstandes hatte seit der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 23. Mai 1986 S 11 Mio betragen. Mit Schriftsatz vom 10. November 1986 (GZ. 10 Cg 11/86-32 des Handelsgerichtes Wien) hatten die Beschwerdeführer beantragt, die Kläger gemäß § 408 ZPO zur Leistung eines Entschädigungs... mehr lesen...
Index: Gerichtsgebühren001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6ABGB §7GGG 1984 §1 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH knüpft die Gerichtsgebührenpflicht bewußt an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder eins... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §6;GehG 1956 §30 Abs3;PG 1965 §12 idF 1973/320;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Ruhegenußzulage sind nur die in das Bundesdienstverhältnis fallenden Zeiten heranzuziehen, in denen der Ruhestandsbeamte als Bundesbeamter Anspruch auf Aktivzulage gehabt hat. Von... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;AbgRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Es entspricht einem Gebot der Gesetzestechnik, denselben Begriff stets nur mit demselben Wort zu bezeichnen, aber auch dasselbe Wort zur Bezeichnung desselben Begriffes zu verwenden. Solcherart muß bei der Auslegung von Gesetzen grundsätzli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;KOVG 1957 §41 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn das Gesetz bestimmt, daß der Anspruch auf Familienzulage bis zur "ordnungsmäßigen Beendigung" des Studiums gebührt, so kann dies vom Wortlaut her gesehen nur bedeuten, daß darunter nicht der tatsächliche Abschluß eines Studiums nach ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;KOVG 1957 §41 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: "Ordnungsmäßig" iSd § 41 Abs 1 Z 1 KOVG bedeutet, daß bei "ernst und zielstrebig" betriebenen Studium zwar nicht die Mindesstudienzeit, wohl aber die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Staatsprüfungen und ähnlichen anderen Prüfungen durchschni... mehr lesen...