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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §174 Abs1;Rechtssatz
Dem Zeitwort "erscheinen" kommt im vorliegenden Zusammenhang (hier: im Bescheid wird ausgedrückt, bestimmte festgestellte Umstände "erscheinen" ausreichend) gleiches Gewicht zu wie dem Hilfszeitwort "sein".
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018