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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Den Gesetzesmaterialien kommt bei der Auslegung dann kein entscheidendes Gewicht zu, wenn sie dem natürlichen Sinn des Gesetzes widersprechen. In diesem Fall ist der teleologischen Auslegung der Vorzug zu geben.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010206.X01Im RIS seit
11.07.2001