RS Vwgh 1988/2/17 87/01/0206

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
ABGB §7;
VwRallg;

Rechtssatz

Den Gesetzesmaterialien kommt bei der Auslegung dann kein entscheidendes Gewicht zu, wenn sie dem natürlichen Sinn des Gesetzes widersprechen. In diesem Fall ist der teleologischen Auslegung der Vorzug zu geben.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010206.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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