RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0055

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §6;
KOVG 1957 §4 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit AllgemeinAuslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090055.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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