Index
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
ABGB §6;Rechtssatz
In einer freiheitlichen-demokratischen Rechtsordnung sind gesetzliche Beschränkungen (hier: der Baufreiheit) nicht einengend auszulegen. Wenn der Gesetzgeber daher nur bestimmte Betriebe im Betriebsbaugebiet als zulässig hätte ansehen wollen, hätte er dies ausdrücklich anordnen müssen, wie er dies etwa für Handelsbetriebe ab einer bestimmten Größe in § 16 Abs 12 OÖ ROG getan hat.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung Diverses VwRallg3/5 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050134.X02Im RIS seit
11.07.2001