RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0110

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0519/61 E VS 9. Mai 1962 VwSlg 5795 A/1962 RS 1

Stammrechtssatz

Bei einer Gesetzesauslegung muß in erster Linie die Bedeutung der einzelnen, im Gesetz gebrauchten Worte ermittelt werden. Die sprachliche Auslegung muß aber auch den Zusammenhang mit anderen Worten des Gesetzes und manchmal auch mit anderen Gesetzen berücksichtigen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040110.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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