RS OGH 1982/2/17 1Ob55/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1982
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Norm

ABGB §481
ABGB §485

Rechtssatz

Der Erwerb eines von einem dinglichen Recht abgeleiteten dinglichen Rechtes setzt, soweit er überhaupt zulässig ist, voraus, daß jenes Recht bereits existent ist; das bedeutet aber im Bereich des Eintragungsgrundsatzes seine Einverleibung im Lastenblatt der dienenden Liegenschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011658

Dokumentnummer

JJR_19820217_OGH0002_0010OB00055_8100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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