Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes ***** der KG *****, der Erst- und die Zweitbeklagte zu gleichen Teilen Miteigentümer des angrenzenden Grundstückes ***** derselben Katastralgemeinde. Die Kläger begehrten von den Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz ihres mit 23.815,62 S sA Bezifferten Schadens, wobei sie vorbrachten, der Drittbeklagte habe am 3. 5. 1982 im Auftrag des Erst- und der Zweitbeklagten auf deren Waldgrundstück Unkraut ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft Wien 13., Jagdschloßgasse 37, und führt dort ein Kinderheim. Unterhalb der Fahrbahn der Jagdschloßgasse verläuft der der Abwasserbeseitigung dienende Hauptkanalstrang (Straßenkanal), an den die Liegenschaft der klagenden Partei durch einen Zuleitungsstrang (Hauskanal) angeschlossen ist. Dieser verläuft - vom Haus der klagenden Partei aus gesehen - unterhalb des Gehsteigs und eines daran anschließenden Grundst... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Grundparzelle 307/3, der Beklagte ist Eigentümer der daran oberhalb angrenzenden Grundparzellen 307/5 und 307/6, alle in Kat.Gem. Schwoich. Auf dem Grundstück des Klägers steht an der Grenze zu den Grundstücken des Beklagten eine Betonmauer von etwa 1,10 m Höhe. Die Grundstücke des Beklagten wurden hinter dieser Mauer aufgeschüttet. Durch den Druck des Erdreiches wurde die Betonmauer erheblich beschädigt. Der Kläger behauptete, daß eine erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Pächterin des Fischereirechtes in der Enns vom Kilometer 153,5 flußabwärts bis zur Ennsbrücke im Ortsbereich von Admont. Das Revier hat eine Länge von 12,2 km. Ab 9. Oktober 1981, 7 Uhr, trat im Betrieb der beklagten Partei in Stainach in der Ölleitung der Vorwärmung ein Riß in der Größe von 11,5 x 1,5 mm auf, durch den Heizöl schwer über das Kodenswasser in den Abwasserkanal und von dort in die Enns gelangte. Der Defekt in der Ölleitung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG P***** mit dem Haus S*****straße *****. Sie behauptet, daß ihr Haus durch die Herstellung einer Fußgängerunterführung unter der R***** Bundesstraße, durch Arbeiten zur Neuverlegung der Ortskanalisation P*****, durch Kabelverlegungsarbeiten im Auftrag der Post- und Telegrafenverwaltung und durch Bauarbeiten zur Einbindung der S*****straße in die neu trassierte Bundesstraße schwere Schäden erlitten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 A Abs2ABGB §364aABGB §364bABGB §1295 IIf8
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der §§ 364 - 364 b ABGB auf Fälle, in denen die Einwirkung vom Grundstück des Beeinträchtigten selbst (und auch ohne dessen Belastung mit dinglichen Rechten) ausgeht. Derlei Einwirkungen sind nämlich entweder unrechtmäßig, so dass sich der Betroffene dagegen zur Wehr setzen kann, oder sie beruhen auf seiner Gestattung. Ist letzteres der Fall, so sind d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1. Juli 1974 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz auf Grund der kommissionellen Verhandlung vom 26. Juni 1974 die wasserrechtliche Bewilligung des V. Bauabschnittes der Ortskanalisation der beklagten Gemeinde. Der Kläger, an dessen Gebäuden (Ziegelbachstraße 7 und 9 in Hörbranz) die vom Zivilingenieur für Bauwesen Dipl.Ing.Robert M*** projektierte Ortskanalisation östlich der Ziegelbachstraße vorbeiführen sollte, erhob im wasserrechtliche... mehr lesen...
Der Kläger stellte den Urteilsantrag, den Beklagten zu verpflichten, "mittels Durchführung geeigneter Sanierungsmaßnahmen jenen Zustand herzustellen, daß künftige Felsaustritte aus seinem Grundstück 838/5 KG G vermieden werden". Hiezu brachte er vor, sein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück 379/14 KG A grenze an das vorgenannte tieferliegende und zur Grundstücksgrenze hin eine Steilböschung aufweisende Grundstück des Beklagten. An dieser aus Konglomeratstein bestehenden Steilböschu... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Aus der natürlichen Geländebeschaffenheit, wie Felshängen, Bodenerhöhungen usw. sich allein auf Grund naturgesetzlicher Vorgänge ergebende Vertiefungen eines Grundstückes können der
Norm: des § 364b ABGB nicht unterstellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 569/83 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 2 Ob 569/83 SZ 57/187 ... mehr lesen...
Zum Ausbau der W-Landesstraße wurde dem beklagten Land OÖ mit Bescheid vom 8. 6. 1978 die Rodung bestimmter Waldgrundstücke bewilligt. Die Klägerin ist Eigentümerin von Waldgrundstücken in der Nachbarschaft dieser Straße. Am 8. 7. 1980 kam es durch einen starken Sturm zu größeren Sturmschäden im Wald der Klägerin. Die Klägerin behauptet, daß dieser Schaden eine Folge der umfangreichen Schlägerungen der beklagten Partei sei, wodurch der erforderliche Windmantel (Deckungsschutz) entfe... mehr lesen...
Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Fischteichen erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 26. 8. 1969, Wa-230-1968, wurde gemäß §§ 98 und 121... mehr lesen...
Norm: ABGB §364b
Rechtssatz: Für die Gefährdungshaftung nach § 364 b ABGB ist eine Rechtswidrigkeit nicht erforderlich. Entscheidungstexte 6 Ob 795/83 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 6 Ob 795/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010698 Dokumentnummer JJR_19840503_OGH0002_0060OB... mehr lesen...
Die klagende Partei betreibt auf eigenem Grund im Kurbereich von B H in ruhiger Lage eine Kurpension. Unmittelbar an die Liegenschaft der klagenden Partei schließt im Osten die Liegenschaft der beklagten Partei an, die zur Erweiterung ihres Rehabilitationszentrums mehrere Personalhäuser errichtete. Die Marktgemeinde B H bewilligte diese Bauführung etappenweise; mit Bescheid vom 19. 10. 1976, Z 717/2/76- Gr, die Errichtung des Blockes E/F und mit Bescheid vom 21. 6. 1977, Z 889/2/76-Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 CABGB §364bABGB §1096 A1
Rechtssatz: Die aus § 1096 ABGB abzuleitende Pflicht des Bestandgebers zur Geltendmachung der Ersatzansprüche der Bestandnehmer i.S.d. § 364 ABGB geht nicht so weit, daß er jeden von einem Bestandnehmer behaupteten Schaden im eigenen Namen geltend machen müßte, auch wenn damit ein wesentliches Prozeßkostenrisiko verbunden wäre; es sei denn, der Bestandnehmer leistet Sicherheit für die Prozeßkosten. Auf V... mehr lesen...
Die Klägerin war Mieterin eines im Haus der Beklagten in F befindlichen Geschäftslokales. Im Auftrag der S GesmbH, die Eigentümerin der Nachbarliegenschaft ist, hob ein Baumeister auf der Nachbarliegenschaft eine Baugrube aus. Weil der Baumeister nicht die nötigen Sicherungsmaßnahmen vornahm, stürzte am 7. 9. 1977 der Teil des Hauses der Beklagten ein, in welchem sich das Geschäftslokal der Klägerin befand. Im Verfahren 4 Cg 127/79 (4 Cg 103/78) des Erstgerichtes begehrte die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Gattin Hermenegild sind die Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches über die Katastralgemeinde *****, auf der sich das Haus K*****straße Nr 68 (vormals ***** Nr. 94) befindet. Das freistehende einstöckige Haus mit ausgebautem Dachgeschoß liegt 16 m östlich der Katschberg-Bundesstraße, 18 m nördlich der zum Autobahnknoten Lieserhofen gehörigen Brücke (Objekt L 55 des Bauloses Trebesing) der Tauernautobahn und 10 m westlich einer ... mehr lesen...
Die Kläger sind Fischereiberechtigte an einem Teil der Gasteiner Ache samt Nebengewässern. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des Kurzentrumsgebäudes in Bad Hofgastein. Sie betreibt dort ua. eine Kunsteisbahn. Die Kälteanlage der Kunsteisbahn wird mit Ammoniak betrieben, das von einem Sammelbehälter in Rohren zur Betonfläche der Eislaufbahn geführt wird. Am 4. 9. 1980 trat infolge eines Rohrbruches Ammoniakgas aus, das die Feuerwehr mit Wasser bekämpfte. Mit Ammoniak angereichertes ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1644 KG R mit dem Haus Wien 15, W-Gasse 4. Die W-Gasse ist öffentliches Gut, das im Eigentum der beklagten Partei, der Stadt Wien, steht. Vom Haus W-Gasse 4 führt ein aus einer Steinzeugrohrleitung bestehender Hauskanal in den straßenparallel durch die W-Gasse verlaufenden Straßenkanal. Mit Bescheid vom 2. 10. 1978 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, dem Kläger den Auftrag, die mehrmals gebrochene Steinzeugrohrleitung instandsetz... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft 2076 KG M mit dem Haus Wien 12, N-Gasse 24. Durch die L-Gasse getrennt liegt südwestlich davon die im Eigentum der beklagten Parteien stehende Liegenschaft mit dem Haus E-Straße 2. Das Haus der Klägerinnen wurde in den Jahren 1912 und 1913 errichtet, die Benützungsbewilligung wurde am 1. 12. 1913 erteilt. Im Jahre 1967 wurde in den Parapeten, Mauerbögen und den Mauerpfeilern der hofseits gelegenen Abortgruppe und des Stiegenhaus... mehr lesen...
Laut Fischereirevierkataster betreffend das Revier P J II/2 weist dieses Revier eine fischbare Fläche von zirka 17.1 ha auf, wovon rund 10.5 ha auf das Hauptgerinne P entfallen. Fischereiberechtigte iS des § 2 Z 7 des NÖ Fischereigesetzes, LGBl. 6.550-0, sind Dipl.- Ing. Friedolin H, die M'sche Gutsverwaltung K, die Forstverwaltung Waldgut W, die Gutsverwaltung S, die Gemeinden G, A und B sowie die Firma F AG. Die Fischereiberechtigten haben mit dem Kläger einen Fischereipachtvertrag ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer von Liegenschaften in der KG R. Mit Bescheid der Gemeinde R vom 28. Oktober 1970, GZ 771/1970, erfolgte die Baugrundwidmung des im Eigentum des Klägers stehenden Grundstückes 579/1, auf dem zwei Appartementhäuser und ein Hallenbad errichtet wurden. Südwestlich davon verläuft höher gelegen die im Eigentum der beklagten Partei, des Landes Steiermark, stehende Landesstraße 722 (Rohrmooser Straße), die in der Zeit zwischen 5. Juli 1971 und 26. November 1973 auf G... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des § 364 a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt. Entscheidungstexte 5 Ob 762/80 Entscheidungstext OGH 26.01.1981 5 Ob 762/... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Wo der Anschein der Gefahrlosigkeit oder der Zulässigkeit einer Handlung überhaupt sich erst aus einem baubehördlichen Genehmigungsverfahren ergibt, enthält die Anordnung des § 364 a ABGB ebenso wie die gesetzlich geregelten Gefährdungshaftungen unverkennbar Anhaltspunkte für dei generelle Entscheidung des Gesetzgebers, in solchen Fällen dem geschädigten Nachbarn vermögensrechtlichen Ausgleich z... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Die Baugenehmigung schafft nur den hohen Anschein der Gefahrlosigkeit und damit der Rechtsmäßigkeit der Grundstücksvertiefung, aber das Handeln des Bauführers wird in dem Augenblick wieder solgfalts- und damit rechtswidrig, wenn eine Gefährdung des Nachbargrundstückes erkennbar wird. Entscheidungstexte 5 Ob 762/80 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die beklagte Partei, eine Stadtgemeinde, führte seit etwa 1960 als Regulierungsunternehmerin im Oberlauf des F-Baches Regulierungsarbeiten durch, die durch mehrere Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wasserrechtlich genehmigt wurden. Der Kläger ist Eigentümer einer Reihe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Ufergrundstücken im Unterlauf dieses Gewässers, das bisher nicht reguliert wurde. Dort traten in den letzten Jahren als Folge von Überschwemmungen Schäden auf. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Die nachbarrechtlichen Ansprüche gelten auch im Verhältnis zwischen einem Privatgrundstück und einer öffentlichen Straße. Entscheidungstexte 5 Ob 613/79 Entscheidungstext OGH 13.11.1979 5 Ob 613/79 Veröff: SZ 52/167 = GesRZ 1980,216 1 Ob 31/81 Entscheidungstext OGH 07.10.1981 1 Ob... mehr lesen...
Die klagende Ges. m. b. H. ist Eigentümerin eines Grundstückes, auf dem sich ein Bürogebäude und eine Tankstelle mit Servicestation befinden. Die erstbeklagte Stadtgemeinde ließ auf dem ihr gehörigen benachbarten Straßengrundstück durch die in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßten übrigen fünf Beklagten Ende 1973 - Anfang 1974 einen Hauptkanal errichten. Im Zuge dieser Arbeiten wurden im Bereich des Grundstückes der Klägerin auf dem Straßengrundstück der Erstbeklagten Spundwänd... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 AABGB §364aABGB §364b
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 364, 364a und b ABGB regeln die Kollision zwischen gleichrangigen Eigentumsrechten und sehen Einschränkungen der Befugnisse jedes Eigentümers im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens der Nachbarn vor. Zu diesem Zweck werden auch Ansprüche auf Ersatz zugefügten Schadens gewährt. Entscheidungstexte 1 Ob 560/79 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §364aABGB §364bABGB §1311 IIaABGB §1311 IIbnö BauO §92 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 92 Abs 1 nö BauO ist eine Schutznorm i.S.d. § 1311 ABGB, die ausdrücklich auch der Verletzung von Nachbarrechten vorbeugen will. Entscheidungstexte 1 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 38/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...